Bauordnung

Wohnungseigentumsbildung

Um Wohnungseigentum in bestehenden oder auch erst beantragten Gebäuden bilden zu können, benötigen Sie eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung. Dieser Antrag ist schriftlich unter Vorlage von Bauzeichnungen usw. zu stellen. Im Rahmen der Prüfung werden bestehende Gebäude auch besichtigt und der Bestand mit den genehmigten Unterlagen der Hausakten verglichen. Insbesondere bei älteren Gebäuden muss oftmals noch zusätzlich ein Bauantrag zur nachträglichen Genehmigung gefordert werden.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich 5-3/Bauordnung
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Telefon: 0208 825-3572
Fax: 0208 825-3703
E-Mail: anja.gerritzen@oberhausen.de
 

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