Fachberatung Kinderschutz

Beratung nach § 8b SGB VIII – Wenn Sie als Fachkraft unsicher sind, ob ein Kind / Jugendlicher Hilfe braucht

Manchmal haben Fachkräfte ein ungutes Gefühl: Stimmt etwas nicht mit dem Kind? Gibt es Anzeichen für Vernachlässigung, Gewalt oder Überforderung im familiären Umfeld?

Die Beratung nach § 8b SGB VIII hilft in genau solchen Situationen. Sie ist vertraulich, fachlich fundiert und kostenlos. Ziel ist es, gemeinsam die Lage besser einschätzen zu können – und präventiv zu handeln.

Logo Kinderschutz - Fachberatung §8b SGB VIIII Koordination Pool InsoFa
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Eine insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa)* hört zu, stellt Fragen, hilft sortieren – und unterstützt dabei, weitere Schritte zu überlegen. Dabei wird gemeinsam eine Einschätzung des Gefährdungspotentials und der vorhandenen Schutzfaktoren vorgenommen. Diese Einschätzung gibt der ratsuchenden Person Sicherheit in ihren nächsten Handlungsschritten. So werden Fachkräfte unterstützt, in ihrer beruflichen Rolle kindeswohlorientiert zu handeln. 

Auch Berufsgeheimnisträger:innen wie z.B. Ärzt:innen oder Psycholog:innen können sich beraten lassen. Das regelt § 4 KKG: Er erlaubt die Weitergabe von Informationen, wenn es um den Schutz eines Kindes geht – ohne dabei sofort eine Meldung ans Jugendamt machen zu müssen. Die InsoFa hilft dabei, diese Entscheidung rechtssicher und fachlich fundiert abzuwägen.


Für wen ist die Beratung gedacht?

Die Beratung richtet sich an alle, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen, zum Beispiel:

  • Erzieher:innen in Kitas
  • Lehrer:innen an Schulen
  • Schulsozialarbeiter:innen
  • Fachkräfte aus Jugendhilfe, Familienhilfe, Gesundheitswesen
  • Ärzt:innen, Hebammen, Psycholog:innen
  • Ehrenamtliche in Sportvereinen, Jugendgruppen, Kirchengemeinden
  • Berater:innen in sozialen oder medizinischen Einrichtungen

Wichtig zu wissen:

  • Die Beratung findet anonymisiert statt.
  • Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich
  • Die Verantwortung verbleibt bei Ihnen – die InsoFa hilft bei der Einschätzung.

Bei Beratungsbedarf nach § 8b SGB VIII erreichen Sie uns über die Kontaktdaten. Die Beratung – bzw. die Zuteilung Ihrer Anfrage – erfolgt durch Frau Teni, eine staatlich anerkannte Sozialarbeiterin mit langjähriger Berufserfahrung im Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes sowie zertifizierte Kinderschutzfachkraft.  


*Der InsoFa-Pool Oberhausen – Fachlich vernetzt im Kinderschutz

In Oberhausen steht ein Pool insoweit erfahrener Fachkräfte (InsoFas) zur Verfügung.

Der Pool bündelt qualifizierte Fachkräfte aus verschiedenen Trägern und ermöglicht so eine trägerübergreifende, unabhängige Beratung nach § 8b SGB VIII und § 4 KKG.

Ziel ist es,

  • eine hohe fachliche Qualität,
  • eine unabhängige Perspektive
  • und verlässliche Einschätzungen bei Fragen zur Kindeswohlgefährdung zu sichern.

Die Zuteilung der Anfragen erfolgt zentral und anonymisiert – so kann jede Fachkraft auf eine vertrauensvolle, qualitätsgesicherte Beratung zugreifen, unabhängig vom eigenen Träger.

Der Pool stärkt die Kinderschutzstrukturen in Oberhausen – durch fachliche Vernetzung, Transparenz und Zusammenarbeit.

Kontakt

VanessaTeni
Rathaus Osterfeld
Zimmer Nr. 8
Bottroper Str. 183
46117 Oberhausen
Tel.: 0208 825-9062
E-Mail: vanessa.teni@oberhausen.de