Jugendgerichtshilfe

Wer macht Jugendgerichtshilfe?

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Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe werden in Oberhausen von zwei verschiedenen Trägern wahrgenommen, der Stadt Oberhausen und der Diakoniewerk Oberhausen gGmbH:

Die Mitarbeitenden der Jugendgerichtshilfe beider Träger findest du in einer gemeinsamen Dienststelle im Haus des Jugendrechts (Paul-Reusch-Str. 2).

Welcher Träger für dich zuständig ist, ergibt sich aus dem Anfangsbuchstaben deines Nachnamens:

B
D - I
K
M - N
S - Z

Stadt Oberhausen

A
C
J
L
O - R

Diakoniewerk Oberhausen gGmbH
Die Leistungen der beiden genannten Stellen unterscheiden sich hierbei nicht.

Den Bürgerinnen und Bürgern steht nach dem Gesetz ein Wunsch- und Wahlrecht zwischen den verschiedenen Anbietern zu.

Der städtische Jugenhilfeträger bleibt nach § 76 Absatz 2 und § 79 Absatz 1 SGB VIII für die Erfüllung der Aufgaben der Jugendgerichtshilfe verantwortlich.

Für welchen der beiden Anbieter man sich entscheidet, hat keinerlei Auswirkungen auf den weiteren Gang des Ermittlungs- oder Strafverfahrens.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Jugendgerichtshilfe
im Haus des Jugendrechts
Paul-Reusch-Str. 2
46045 Oberhausen

Telefon: 0208 825-2544
Fax: 0208 825-5335
E-Mail: jugendgerichtshilfe@oberhausen.de