Stadterneuerung

Stadterneuerung und Städtebauförderung des Landes und des Bundes in Oberhausen

Der Fachbereich 5-1-30/Stadterneuerung steuert als ein Fachbereich im Bereich 5-1 / Stadtplanung die Stadterneuerung in Oberhausen und die Planung und Umsetzung der Projekte im Rahmen der Städtebauförderung.

Abbildung: Laufende und abgeschlossene Programmgebiete der Städtebauförderung in Oberhausen. Gefördert von Bund, Land und der Stadt Oberhausen
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Die Städtebauförderung ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen und ein wichtiges Instrument der Stadtentwicklung. Sieverfolgt das Ziel, die nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und städtische Strukturen zu stärken. Zu den zentralen Aufgaben zählen die Förderung sozialer Kohäsion, die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität sowie die Behebung städtebaulicher Defizite. 

Basis der Stadterneuerungsgebiete stellen die Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (ISEK ehm. IHK) dar, die örtlichen Handlungsbedarfe, Leitlinie und Maßnamenbündel zusammenfassen. Die Erneuerung ist als mehrjähriger Prozess ineinandergreifender und aufeinander aufbauender Maß-nahmen angelegt. Wesentlicher Erfolgsfaktor zur Umsetzung des Prozesses stellt die Zusammen-arbeit verschiedener Akteure wie Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger, Geschäftsleute, Ver-eine, Politik und Planerinnen und Planer dar. Damit ist die Etablierung eines Stadtteilbüros vor Ort, das für die Bürgerinnen und Bürger erster Anlaufpunkt bei allen Fragen zum Stadterneuerungspro-zess bildet, wesentlicher Bestandteil des Prozesses. Die Stadterneuerung leistet seit mehr als zwanzig Jahren einen wichtigen Beitrag, um die Stadtteile Oberhausen aufzuwerten und zukunftsfähig zu machen. So konnten in den letzten Jahren u.a. eine Vielzahl an Spielplätzen, Parks und Schulhöfen aufgewertet, öffentliche Grün, Straßen und Markt-plätze neugestaltet und verschiedene Gemeinbedarfseinrichtungen neu gebaut oder saniert wer-den. Weitere Maßnahmen sollen in den laufenden Stadtteilprojekten realisiert werden. Wesentli-che Voraussetzung ist dabei die Förderung durch die Städtebauförderung vom Bund und dem Land NRW, die mit einem 80%igen Fördersatz die Umsetzung der Maßnahmen ermöglicht.

 

Fördermöglichkeiten für Vereine und Privatpersonen

Neben den Möglichkeiten, die die Städtebauförderung für die Kommune eröffnet, bieten sich auch für Bürgerinnen und Bürger im Stadterneuerungsgebiet interessante Anreize zur Beteiligung an den Stadterneuerungsprozess. So können einerseits Vereine und Institutionen im Rahmen des Verfügungs- oder Stadtteilfonds Projekte gefördert bekommen, anderseits bietet das Fassaden- und Hofprogramm private Eigentümerinnen und Eigentümer Anreiz Investition an ihren Gebäuden zu tätigen.

 

Ansprechpartner

Fachbereich 5-1-30 / Stadterneuerung

Fachbereichsleitung Marcus Romanos
Tel.: 0208 825-2815
Fax: 0208 825-5261
E-Mail: marcus.romanos@oberhausen.de

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