Wohnungswesen, Wohnungsbauförderung
Zinssenkung
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist es möglich, bei der zuständigen Stadtverwaltung einen Zinssenkungsantrag für Darlehen aus öffentlichen und nicht öffentlichen Mitteln sowie Wohnungsfürsorgemitteln zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen zu stellen.
Die Höhe einer möglichen Zinssenkung ergibt sich nach Durchführung einer so genannten Einkommensberechnung für jede im Haushalt lebende Person. Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:
Lohn-/Gehaltsabrechnungen
aktueller Steuerbescheid
aktueller Rentenbescheid
Nach erfolgter Einkommensberechnung wird eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Wohnungsbauförderungsanstalt erstellt. Die Bescheinigung wird von hier für Sie direkt der Wohnungsbauförderungsanstalt zugesandt.
Öffnungszeiten
Montag | 08.30 - 15.30 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 08.30 - 15.30 Uhr |
Donnerstag | 08.30 - 15.30 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Um in Ihrem eigenen Interesse unnötige Wartezeiten zu vermeiden, können Sie selbstverständlich vorab einen Beratungstermin vereinbaren. Dieser Termin kann auch vor oder nach den genannten Öffnungszeiten liegen.
Ansprechpartner/innen
Namne | Telefon | Zimmer | |
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Reinhard Dittberner | 0208 825-2474 | reinhard.dittberner@oberhausen.de | A 036 |
Birgit Engler | 0208 825-2776 | birgit.engler@oberhausen.de | A 020 |
Günter Hölter | 0208 825-2791 | guenter.hoelter@oberhausen.de | A 022 |
Fax: | 0208 825-5061 |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Wohnungswesen, Wohnungsbauförderung
Technisches Rathaus
Gebäudeteil A
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen