Wahlangelegenheiten

Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen

Innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen werden alle fünf Jahre Landtagswahlen durchgeführt. Hier wählt die Bevölkerung des Landes ihre parlamentarische Vertretung. Durch das Instrument der Wahl haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die politischen Vorgänge des Landes mitzugestalten.

Nähere Informationen bezüglich des Wahlrechts, der Mandatsverteilung, des Landeswahlgesetzes NRW und der Landeswahlordnung NRW finden Sie auf der Internetseite des Landtags Nordrhein-Westfalen.

Seit 1975 fand die Landtagswahl immer an einem Sonntag im Mai statt.

Die Wahl zum 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen fand am 15. Mai 2022 statt. Das Wahlergebnis finden Sie hier.

Die nächste Landtagswahl NRW findet voraussichtlich im Jahr 2027 statt.


WAHLBERECHTIGUNG ZUR LandTAGSWAHL

Gemäß § 1 Landeswahlgesetz (LWahlG) sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

  1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat,

wahlberechtigt.

Ferner darf kein Ausschluss nach § 2 LWahlG vom Wahlrecht vorliegen.


Hier finden Sie die Ergebnisse vorangegangener Wahlen in Oberhausen.


Broschüre in leichter Sprache

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine Broschüre in leichter Sprache mit Informationen zur Landtagswahl NRW 2022 veröffentlicht.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Fachbereich 4-6-40/Wahlen
Pascal Wening
Schwartzstraße 73
Ehemaliges Zinkweißgebäude (UG)
46045 Oberhausen
Telefon: 0208 825-2910
Fax: 0208 825-3377
E-Mail: wahlen@oberhausen.de

 

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