Sommerzeit gleich Reisezeit: Artenschutzregelungen im Urlaub

Vorsicht bei Souvenirs aus dem Urlaub

Herzmuscheln
Muscheln finden sich oft im Reisegepäck wieder, aber informieren Sie sich vorher, was Sie mitnehmen dürfen. Foto: Stadt Oberhausen/Simon Heidebroek

Endlich Sommerurlaub. Damit verbunden ist oft ein Andenken oder Geschenke für die Liebsten daheim. Zum Beispiel ein paar schöne Muscheln vom Strand, eine schicke Korallen- oder Elfenbeinkette, ein Schlangenledergürtel, eine Schildkrötenfigur oder bunte Papageienfedern vom Basar sowie Schlangen in Alkoholflaschen. 

So attraktiv oder exotisch diese Gegenstände auch wirken mögen, muss beachtet werden, dass derartige Souvenirs eventuell unter Artenschutz stehen. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen reguliert den internationalen Handel mit gefährdeten Arten wildlebender Tiere und Pflanzen. Darunter fallen allerdings nicht nur lebende, sondern auch tote Tiere oder Pflanzen sowie Teile davon und Produkte, die Bestandteile davon enthalten (z. B. Stör-Kaviar, Cremes, Arzneimittel der asiatischen Medizin, Nahrungsergänzungsprodukte und beliebte Souvenirs).

Lassen Sie sich im Urlaubsland Ihre Bedenken nicht von Händlern ausreden, die Ihnen eine "Bescheinigung für die Ausfuhr" ausstellen wollen. Nur die hierfür zuständigen Behörden des Urlaubslandes sind befugt, eine amtliche Genehmigung auszustellen.

Die oben genannten Souvenirs lassen zur Hauptreisezeit die Zahl der Beschlagnahmungen an Flughäfen stark ansteigen. Im Durchschnitt wird der Zoll pro Jahr 1.200 Mal fündig. Laut Jahresstatistik des Zolls wurden im Jahr 2024 600 Kilogramm sowie knapp 31.000 Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Waren beschlagnahmt. Die Konsequenz für Reisende ist neben der Beschlagnahme der Souvenirs auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Bußgeld oder sogar ein Strafverfahren.

Auf der Internetseite artenschutz-online.de finden Sie Informationen dazu, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus Ihnen in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten. Des Weiteren können Sie auf der Seite wisia.de nachschauen, ob eine Art geschützt ist.

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