Finanzen, Controlling, Planung

Oberhausen-Pass

Empfangende verschiedener sozialer Leistungen können mit dem Oberhausen-Pass zahlreiche Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Das Leistungsspektrum steht unter Downloads zur Verfügung.
Bereits seit einigen Jahren stellt die Stadt Oberhausen den Oberhausen-Pass aus.


Antragsberechtigte sind Personengruppen, die folgende Leistungen erhalten:

  • Bürgergeld ohne Zuschlag nach § 24 SGB II bzw. Sozialgeld 
  • Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII oder
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach § 27a BVG
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII
  • Wirtschaftliche Jugendhilfe nach dem SGB VIII
  • Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Plastikkarte in Scheckkartenformat

Bild Vorderseite Oberhausen-Pass Bild Rückseite Oberhausen-Pass

Der neu gestaltete Oberhausen-Pass wird als Plastikkarte in Scheckkartenformat auf Antrag ausgestellt.


Anträge können Sier hier stellen:

  • Jobcenter, Marktstr. 31, 46045 Oberhausen (ALG II)
  • Wirtschaftliche Jugendhilfe, Concordiastr. 30, 46049 Oberhausen (SGB VIII)
  • Team Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt (Leistungen der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter, Drittes und Viertes Kapitel SGB XII), Sozialrathaus, Essener Str. 53, 46047 Oberhausen
  • Fachbereich Ältere Menschen (Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel SGB XII), Sozialrathaus, Essener Str. 53, 46047 Oberhausen
  • Wirtschaftliche Hilfen für Flüchtlinge und Asylbewerber (AsylbLG), Sozialrathaus, Essener Str. 53, 46047 Oberhausen

Die oben genannten Stellen bestätigen Ihnen auf dem Antrag Ihren Leistungsbezug und leiten die Anträge für Sie kostenlos weiter.

Empfangende des Kinderzuschlages nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes können mit einer beigefügten Kopie des Bewilligungsbescheides den Oberhausen-Pass auf dem Postweg beantragen. Richten Sie bitte in diesem Falle Ihren Antrag an folgende Anschrift:

Stadt Oberhausen
Fachbereich 3-2-10/Finanzen, Controlling, Planung
46047 Oberhausen

Das Antragsformular steht unter Downloads unten auf der Seite zur Verfügung.

Ca. drei Wochen nach Antragstellung erhalten Sie Ihren Oberhausen-Pass per Post.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich Soziales
Finanzen, Controlling, Planung
46047 Oberhausen

Stefanie Lorentzen
Telefon: 0208 825-9047
Fax: 0208 825-9080
E-Mail: stefanie.lorentzen@oberhausen.de

oder 

Dennis Reinhardt
Telefon: 0208 825-9392
E-Mail: dennis.reinhardt@oberhausen.de