Tierseuchen

Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung ist es die Aufgabe der amtlichen Tierärzt*innen, der Einschleppung übertragbarer Tierseuchen vorzubeugen und im Falle eines Ausbruchs geeignete Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten.
Gerade auch weil einige Tierkrankheiten wie zum Beispiel Salmonellose, Tuberkulose oder auch das tödliche Tollwut-Virus als Zoonose auf den Menschen übertragbar sind, kommt dieser Aufgabe eine enorme Wichtigkeit zu. Dafür werden beispielsweise Tierhaltungen und Tiertransporte, Tierausstellungen, Turniere und der Viehhandel auf die Einhaltung der Vorschriften des Tiergesundheitsgesetztes überprüft.
Im Falle eines Ausbruchs richtet die Stadt Oberhausen zusammen mit Duisburg und Mülheim ein lokales Tierseuchenkrisenzentrum ein, um die nötigen Maßnahmen gemeinsam zu koordinieren.

Aktuelle Informationen zur bundesweiten Tiergesundheitslage, sowie auf Kreis- und Stadtebene erhalten sie auf den Seiten des Friedrich-Löffler-Institutes.


Anzeige von Tierhaltungen

Um nötige vorbeugende Maßnahmen treffen zu können, müssen bestimmte Tierhaltungen angezeigt werden. Gemäß §26 der Viehverkehrsordnung (ViehVerkV) muss der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit die Haltung folgender Tiere angezeigt werden:

  • Rinder, Schafe, Ziegen
  • Schweine (auch Minipigs)
  • Einhufer (z.B. Pferde oder Esel)
  • Hühner, Enten, Gänse
  • Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln
  • Laufvögel

Weitere nötige Angaben sind Name und Anschrift des Halters, Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihre Nutzungsart und der Standort, bezogen auf die jeweilige Tierart.
Die zuständige Stelle für die Anmeldung der Tierhaltung ist die Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW (Nevinghoff 40, 48147 Münster). Diese vergibt auch die erforderlichen Betriebsregisternummern und leitet die eingehenden Daten in regelmäßigen Abständen an die jeweils zuständigen Veterinärämter weiter.

Darüber hinaus bitten wir, dass neu aufgenommene Tierhaltungen der genannten Tierarten in der Gemeinde Oberhausen zusätzlich unserem Veterinäramt gemeldet werden. Verwenden Sie dafür bitte das angelegte Meldeformular.

Generell sind vom Tierhalter über diese Tierarten Bestandsregister zu führen. Diese sind dem Veterinäramt auf Verlangen vorzuzeigen. Auch müssen für alle Tiere Begleitpapiere sowie Arzneimittellisten vorliegen.


Meldepflicht für Bienenhalter

Auch Bienenhalter sind verpflichtet ihre Haltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und des Standorts der zuständigen Behörde zu melden (§ 1a der Bienenseuchen-Verordnung – BienSeuchV). Auch hierfür ist ein Meldeformular angelegt.

Hinweis: Wir raten Ihnen ihre Bienenstöcke zur schnellen Identifizierung zu kennzeichnen.

Wenn der Halter ein Bienenvolk an einen anderen Standort verbringen möchte, muss er nach §5 BienSeuchV eine Gesundheitsbescheinigung zum Verbringen von Bienenvölkern („Wanderbescheinigung“) bei der für den derzeitigen Standort zuständigen Behörde einholen.

Reichen Sie dafür bitte einen formlosen Antrag ein und fügen Sie die Untersuchungsergebnisse der Futterkranzproben auf die Amerikanische Faulbrut bei.


Anmelden von Tierausstellungen und Veranstaltungen mit Tieren

Alle geplanten Viehmärkte, Tierausstellungen und Veranstaltungen, an denen Tiere beteiligt sind, müssen beim Veterinäramt unter Angaben von den Kontaktdaten der verantwortlichen Personen und der Tierhalter (wenn abweichend), Tierart und Anzahl, Art der Veranstaltung, Ort und Ablaufplan rechtzeitig angemeldet werden. Dazu zählen Nutztiere genauso wie Rassegeflügel, Heimtiere und Pferde.

So können die amtlichen Tierärzt*innen zum Schutz vor möglichen Tierseuchenausbrüchen und - verbreitungen, die Örtlichkeiten überprüfen und kontrollieren.

Anmeldefristen:

  • Bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel (einschließlich Papageien und Sittichen) spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
  • Bei Heimtieren, auch Hunde und Katzen, spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

Verreisen mit dem Tier

Informationen mit Rechtsgrundlagen und Querverweisen erhalten sie hier.


Was tun bei toten oder verstorbenen Tieren?

Verstorbene Haustiere
Kleine verstorbene Haustiere können Sie im eigenen Garten beerdigen. Wichtig zu beachten ist dabei jedoch, dass

  • sich die Stelle nicht in einem Wasserschutzgebiert befindet
  • der Tierkörper mindestens 50 cm, besser 100 cm tief unter der Erdoberfläche liegen muss
  • es sich nicht in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen und Plätzen befindet

Ist Ihnen dies nicht möglich oder ist es nicht gewünscht, können Sie das verstorbene Tier in der Regel auch zu Ihrem behandelnden Haustierarzt bringen oder in manchen Tierheimen abgeben. Ob dies möglich ist und ob gegebenenfalls Gebühren dafür anfallen, erfragen Sie bitte jeweils im Einzelfall.


Tote Tiere auf öffentlichen Flächen und Straßen

Kleine verendete Tiere (wie z.B. Eichhörnchen, kleine Vögel oder Igel) können Sie über die Mülltonne entsorgen. Achten Sie jedoch immer darauf, keinen direkten Kontakt mit dem toten Tier zu haben und tragen Sie beispielsweise Einmal-Handschuhe.

Größere Tiere (wie z.B. Katzen oder Füchse) werden von der WBO  (Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH) abgeholt. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer +49 208 85730.


Tote landwirtschaftliche Nutztiere

Getötete und verendete Nutztiere (dazu zählen auch Pferde) müssen von einem zugelassenen Unternehmen zur Tierkörperverwertung abgeholt werden. Im Stadtgebiert Oberhausen ist derzeit die Firma SecAnim GmbH  mit ihrer Niederlassung in Lünen zuständig.

Die Abholung muss vorab angemeldet werden.

www.secanim.de 
Tel.: +49 2306092709-0
Fax: +49 2306 92709-20
E-Mail: luenen@secanim.de 
Rund um die Uhr per App erreichbar

Die Abholung und Entsorgung ist kostenpflichtig. Informationen darüber holen Sie bitte bei der Firma SecAnim GmbH direkt ein.

Kontakt
Stadt Oberhausen
Fachbereich 2-4-20, Veterinäramt
Technisches Rathaus
Gebäudeteil B
5. Obergeschoss
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Tel.: +49 208 825-2396
Fax: +49 208 825-5384
E-Mail: veterinaeramt@oberhausen.de

Formulare
Anmeldung einer Nutztierhaltung  
Anmeldung einer Bienenhaltung  

Rechtsgrundlagen
Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) 
Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) 
Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)  
Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV)  
Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-Verordnung)  
Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS-Verordnung)  
Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung)  
Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVD-Verordnung)  

Weitere Informationen und Merkblätter
Merkblatt Schutzmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest in Schweinehaltungen  
Checkliste Vermeidung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Schweine haltende Betriebe  
Informationen des BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) über Tierseuchen  
Informationen des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) über Tierseuchen  

 

Kontakt

Stadt Oberhausen
Fachbereich 2-4-20, Veterinäramt
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
Gebäudeteil B
5. Obergeschoss
46145 Oberhausen
Tel.: +49 208 825-2396
Fax: +49 208 825-5384
E-Mail: veterinaeramt@oberhausen.de