Wahlangelegenheiten
Kommunalwahlen
Die nächsten Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen finden am 14. September 2025 statt. An diesem Tag findet im Gebiet des Regionalverbands Ruhr auch die Wahl der Verbandsversammlung statt. Etwaige Stichwahlen werden am 28. September 2025 durchgeführt.
Wichtiger Hinweis zur Beantragung der Briefwahl mit abweichender Versandadresse:
Bei Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins und der Angabe einer von der Meldeanschrift abweichenden Versandadresse werden die Briefwahlunterlagen bei einer möglichen Stichwahl am 28.09.2025 automatisch an diese abweichende Adresse versandt.
Bitte teilen Sie uns frühzeitig mit, ob so verfahren werden soll oder ob die Briefwahlunterlagen an die Meldeadresse geschickt werden sollen.
Im Falle einer Stichwahl werden diese Unterlagen in der 38. Kalenderwoche vorbereitet.
Erstmals wird es ab Mitte August eine Online-Wahlhilfe für Oberhausen – und sieben weitere Städte – geben. Das neue Kommunalwahl-Navi soll dabei helfen, eine besser informierte Entscheidung für die Wahl zu treffen.
Über diese Internetseite ist die Kommunalwahl-Hilfe bis zur Kommunalwahl am 14. September 2025 abrufbar (das Kommunalwahl-Navi nutzt die Internetplattform Voto, die von einem gemeinnützigen Unternehmen betrieben wird. Alle zur Wahl für den Rat der Stadt Oberhausen antretenden Parteien und Wahlbündnisse wurden eingeladen, am Kommunalwahl-Navi Oberhausen teilzunehmen).
Hier finden Sie Ihren Wahlraum / Ihr Wahllokal für die Kommunalwahlen 2025.
Informationen zur Wahlbenachrichtigung in einfacher Sprache finden Sie hier, zur Kommunalpolitik in leichter Spreche klicken Sie bitte hier.
Wahlberechtigung zu den Kommunalwahlen
Gemäß § 7 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Unionsbürger/innen, die am Wahltage
- das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat,
wahlberechtigt.
Ferner darf kein Ausschluss nach § 8 KWahlG vom Wahlrecht vorliegen.
Die letzten Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen fanden am 13. September 2020 statt. Gleichzeitig fanden die Oberbürgermeisterwahlen, die Wahlen zum Ruhrparlament und die Integrationsratswahlen statt.
Ergebnispräsentation der Kommunalwahlen 2020
Das Ergebnis der Kommunalwahlen 2020 in Oberhausen sehen Sie hier.
Sie können direkt mit dem Fachbereich Wahlen (Wahlamt) der Stadt Oberhausen Kontakt aufnehmen, wenn Sie Fragen zu den Kommunalwahlen haben.
Hier finden Sie die Ergebnisse vorangegangener Wahlen in Oberhausen.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Fachbereich 4-6-40/Wahlen
Pascal Wening
Schwartzstraße 73
Ehemaliges Zinkweißgebäude (UG)
46045 Oberhausen
Telefon: 0208 825-2910
Fax: 0208 825-3377
E-Mail: pascal.wening@oberhausen.de