Soziale Angelegenheiten
Team Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Hilfe zum Lebensunterhalt grenzt sich ab von der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch als Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bekannt, wird an erwerbsfähige Personen von 15 bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden nicht erwerbsfähigen Angehörigen (z. B. Ehegatten, Lebenspartner, minderjährige Kinder, Eltern von minderjährigen Kindern) gewährt. Zuständig hierfür ist das Jobcenter Oberhausen.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist für Personen ab Erreichen der Regelaltersgrenze oder für dauerhaft Erwerbsgeminderte.
Die Zielgruppen für die Hilfe zum Lebensunterhalt sind daher folgende Personen:
- vorübergehende Erwerbsunfähige (Zeitrentner),
- auf nicht absehbare Zeit (meist mehr als 6 Monate) arbeitsunfähig Erkrankte,
- Personen, die länger als 6 Monate in stationärer Unterbringung sind,
- minderjährige Kinder unter 15 Jahren, die nicht bei den Eltern wohnen,
- Personen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, die eine vorgezogene Altersrente beziehen.
Terminvereinbarung nach telefonischer Absprache.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Soziale Angelegenheiten
Sozialrathaus
46047 Oberhausen
Frau Terres
Telefon: 0208 825-6129
E-Mail: team-grundsicherung@oberhausen.de