Bauordnung
Hausaktenarchiv
Der Bereich Bauordnung verfügt über ein Archiv, in dem alle Baugenehmigungen seit ca. 1900 abgelegt sind. Diese Hausakten sind zu ca. 90 Prozent vollständig, der Rest ist bei den Gebietsreformen und während der Kriegszeit leider abhanden gekommen.
Ihre digitale Hausakte
Die telefonische Erreichbarkeit des Hausaktenarchivs ist:
montags bis donnerstags von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr - 15:30 Uhr sowie
freitags von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.
Eine persönliche Akteneinsicht im Hausaktenarchiv ist ab dem 20.04.2026 nicht mehr möglich.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, per E-Mail an hausaktenarchiv@oberhausen.de die digitale Hausakte anzufordern oder Sie wenden sich an untenstehenden Kontakt.
Folgendes muss zur Akteneinsicht vorgelegt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, nicht älter als ein halbes Jahr oder alternativ letzter Grundbesitzabgabenbescheid etc.)
- ggfs. Vollmacht des Eigentümers
Die digitale Hausakte ist gebührenpflichtig, so dass eine Bearbeitung Ihrer Anfrage nur erfolgen kann, wenn uns die oben genannten Unterlagen vollständig vorliegen.
Die anfallenden Gebühren aus der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung lauten:
5.3.1 Bereitstellung von digitalen Hausakten
5.3.1.1 Grundgebühr 75,00 EUR
5.3.1.2 je angefangene 300 Seiten 175,00 EUR
5.3.1.3 Ausdruck der digitalen Hausakte (je angefangene 200 Seiten) 50,00 EUR
5.3.2 Bescheinigung über nicht vorhandene Hausakten 20,00 EUR
KONTAKT
Stadt Oberhausen
Bereich 5-3/Bauordnung
Hausaktenarchiv
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3263 (Herr Feuerbaum)
Fax: 0208 825-5283
E-Mail: hausaktenarchiv@oberhausen.de