Ratsangelegenheiten

Geschäftsführung für Rat, Haupt- und Finanzausschuss und Ältestenrat

Zuständig für die Geschäftsführung der Gremien sind die jeweils zugeordneten Bereiche/Fachbereiche, in Persona die von dem jeweiligen Gremium bestellten Schriftführerinnen und Schriftführer.
Für Rat, Haupt- und Finanzausschuss und Ältestenrat ist der Bereich Stadtkanzlei, Fachbereich Ratsangelegenheiten, zuständig.

Die Schriftführerin / Der Schriftführer hat dafür zu sorgen,

dass die Einladung zur Sitzung fristgerecht - mindestens acht Tage vor dem Sitzungstag - und mit allen nach der Tagesordnung erforderlichen Beratungsunterlagen den Sitzungsteilnehmerinnen und Sitzungsteilnehmern  zugeleitet wird,
dass ein technisch reibungsloser Sitzungsablauf gewährleistet ist.

Darüber hinaus nimmt die Schriftführerin/der Schriftführer über die Sitzung eine Niederschrift auf.

Die Niederschriften öffentlicher Sitzungen sind im Ratsinformationssystem  downloadfähig dokumentiert.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Stadtkanzlei
Ratsangelegenheiten
Jutta Bach
Rathaus Oberhausen
Schwartzstraße 72
46042 Oberhausen
Telefon: 0208 825-2440
Fax: 0208 825-5151
E-Mail:jutta.bach@oberhausen.de