Verfahren zur Feststellung von Bedarf an sonderpädagogischer- Unterstützung
Die Abkürzung dafür ist AO-SF Verfahren
Eine Information für Eltern
Sehr geehrte Eltern,
manchmal brauchen Kinder besondere
Hilfe beim Lernen.
Das können Lehrer erkennen.
Oder die Eltern.
Oder der Kinder-Garten.
Das kann am Anfang der Schul-Zeit sein.
Oder später.
Haben Sie schon länger Kontakt
zu einem Arzt?
oder einer Beratungs-Stelle?

Sie machen sich Sorgen um Ihr Kind?
Kommt es in der Schule zu Problemen?
- Braucht Ihr Kind viele Pausen?
- Spielt Ihr Kind nur selten?
- Hat Ihr Kind oft Streit mit anderen?
- Ist Ihr Kind sehr ängstlich?
- Fällt es Ihrem Kind schwer sich an Regeln zu halten?
- Kann Ihr Kind nur schwer an seinem Platz sitzen bleiben?
- Schläft Ihr Kind oft schlecht?
- Bewegt sich Ihr Kind unsicher?
- Spricht Ihr Kind undeutlich?
- Benötigt Ihr Kind viel Hilfe
- beim Anziehen
- zur Toilette gehen
- beim Essen? - Sieht Ihr Kind schlecht?
- Hört Ihr Kind schlecht?

Man kann feststellen,
ob ein Kind eine Behinderung hat.
oder in seiner Entwicklung langsam ist.
Und welche Hilfe das Kind
zum Lernen benötigt.
Dazu muss ein Verfahren gemacht werden.
Das ist vom Gesetz geregelt.
Das Gesetz heißt Ausbildungs-Ordnung
Sonder-Pädagogischer Förderbedarf.
AOSF ist die Abkürzung.
Wie stellt man den Antrag?
Die Eltern stellen einen Antrag in der Schule.
Die Schule hilft beim Antrag.
Die Schule kennt die wichtigen Termine.
Der Antrag geht zum Schul-Amt.

So geht das Verfahren
Verfahren ist ein schweres Wort.
Es steht dafür:
So läuft eine Sache ab.
Das Verfahren beim AO-SF geht so:
Das Schul-Amt klärt,
welche Hilfen Ihr Kind braucht.

Das Schul-Amt beauftragt Experten.
Ein Experte ist jemand, der etwas besonders gut kann.
Für das AO-SF Verfahren ist das
ein Sonder-Pädagoge.
Der Sonder-Pädagoge besucht das Kind
mit dem Grundschul-Lehrer:
In der Schule
oder im Kinder-Garten.
Sie spielen und reden mit dem Kind.
Danach schreiben die Lehrer einen Bericht.
Alle setzen sich zusammen.
- die Eltern
- der Sonder-Pädagoge
- der Lehrer
Sie reden über das Ergebnis.
Den Bericht bekommt das Schulamt.
Die Eltern sind die Experten für Ihr Kind.
Die Eltern sind in dem Verfahren wichtig.
Welche Hilfe-Bereiche gibt es?
- Lernen
- Hören
- Sehen
- Sprechen
- Fühlen
- Denken
- Bewegen
- Umgang mit Menschen

Wo wird Ihr Kind gefördert?
An
- Grundschulen
oder an
- weiterführenden Schulen.
Im Gemeinsamen Lernen wird das Kind
durch einen Sonder-Pädagogen unterstützt.
An
- einer Förderschule.
Dort brauchen alle Kinder Hilfe.

Wie wird über den Antrag entschieden?
Das Schul-Amt liest,
was die Eltern und Lehrer empfehlen.
Das Schul-Amt entscheidet
über den Hilfe- Bedarf vom Kind.
Das Schul-Amt schlägt den Eltern
eine Schule für das Kind vor.
Die Eltern bekommen einen Brief
mit der Entscheidung.
Die Eltern können gegen die Entscheidung klagen.
Das bedeutet Sie sagen:
wir sind gegen die Entscheidung.
Ansprech-Partner:
Schulamt für die Stadt Oberhausen
Steinbrinkstraße 148
46145 Oberhausen

Christoph Hegener
Schulamts-Direktor für Förder-Schulen
0208 - 825 22 06
Gabriele Lützenkirchen-Modro
Schulamts-Direktorin für Grundschulen
0208 – 825 27 70

Experten für die Hilfen zum Lernen
Nadine Hildwein 0208 - 825 20 14
Alexander Mohr 0208 - 825 20 07
Christian Vollmer 0208 - 825-20 40
Joschi Wagner 0208 - 825 20 28
Anja Giesche 0208 - 825 20 90

Die Bilder stammen von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Fachbereich 3-3-20
Frau Giesche
Steinbrinkstraße 248
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-2090
E-Mail: anja.giesche@oberhausen.de