Jugendgerichtshilfe

Täter-Opfer-Ausgleich

 Täter-Opfer-Ausgleich - Schon mal gehört?

Bild Boxhandschuh mit Entschuldigungszettel

Ein Täter-Opfer-Ausgleich ist bei Konflikten, Auseinandersetzungen und bei Straftaten (Körperverletzungen, Beleidigungen, Nötigung, Raub, Sachbeschädigung usw.) möglich.

Mit Unterstützung einer neutralen Vermittlungsstelle - in diesem Fall sind das besonders geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe - kann versucht werden, zwischen zwei Parteien zu vermitteln und das Ganze wieder in Ordnung zu bringen.

 

Täter-Opfer-Ausgleich kann bedeuten:

  • miteinander sprechen
  • klären
  • Lösungen für den Konflikt suchen
  • entschuldigen
  • Verantwortung übernehmen
  • Vereinbarungen treffen
  • Absprachen für die Zukunft treffen
  • Wiedergutmachen
  • Frieden schließen

So läuft es ab:

Nach getrennten Einzelgesprächen wird geklärt, ob eine Begegnung zwischen beiden Parteien gewünscht wird. Das gemeinsame Ausgleichsgespräch kann helfen den Vorfall aufzuarbeiten, Ängste abzubauen, künftige Begegnungen zu erleichtern sowie weiteren Konflikten vorzubeugen und Wiedergutmachungen zu vereinbaren. Es wird über Hintergründe der Tat und die daraus resultierenden Folgen gesprochen. Manchmal wird keine persönliche Begegnung von den Beteiligten gewünscht. In diesen Fällen werden getrennte Gespräche geführt und die Absprachen zwischen den Parteien vermittelt. Nach Klärung des Vorfalls können Wiedergutmachungsleistungen vereinbart werden, z. B.: Entschuldigungen, Schadenswiedergutmachungen, Schmerzensgeldzahlungen (es kann auch dann Schmerzensgeld gezahlt werden, wenn die Beschuldigten kein Einkommen haben - hierzu wurde der Täter-Opfer-Ausgleichsfonds oder kurz Opferfonds eingerichtet), Ableistung von Freizeitarbeit, Geschenke, Gemeinsame Aktivitäten. Die neutralen Vermittlerinnen und Vermittler achten darauf, dass die abgeschlossenen Vereinbarungen und Wiedergutmachungen eingehalten werden. Die Konfliktregelung wird bis zum Abschluss von den Vermittlerinnen und Vermittlern begleitet. Im Anschluss daran wird der Staatsanwaltschaft oder dem Jugendgericht das Ergebnis des Täter-Opfer-Ausgleichs mitgeteilt.


Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann jederzeit durchgeführt werden:

Bereits unmittelbar nach einer Straftat können sich sowohl Täterinnen und Täter als auch Opfer bei uns melden. Auch zu einem späteren Zeitpunkt kann ein Täter-Opfer-Ausgleich von der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Jugendgerichtshilfe oder dem Jugendgericht vorgeschlagen werden. Wir prüfen dann, ob die Voraussetzungen für einen Täter-Opfer-Ausgleich erfüllt sind und nehmen unverzüglich Kontakt mit den Beteiligten auf.

Kontakt

Stadt Oberhausen 
Jugendgerichtshilfe

Andreas Hufschmidt Tel.: 0208 825-3448
E-Mail: andreas.hufschmidt@oberhausen.de
Nathalie Rahner-Geerlings Tel.: 0208 825-2441
E-Mail: nathalie.rahner@oberhausen.de
Patrick Eberle Tel.: 0208 825-2952
E-Mail: patrick.eberle@oberhausen.de
Sabrina Vogt

Tel.: 0208 825-2854
E-Mail: sabrina.vogt@oberhausen.de

Fax: 0208 825-5335