Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule im Primarbereich
Aktueller Hinweis
Das neue Kindergarten- und Schuljahr startet am 1. August und somit auch die Beitragspflicht für die Elternbeiträge. In den kommenden Wochen erhalten Sie von uns Post. Aufgrund der hohen Zahl von Meldungen kommt es leider zu längeren Bearbeitungszeiten. Wir bitten um etwas Geduld und danken für Ihr Verständnis.
Was ist zu tun, wenn mein Kind einen Platz in einer Kindertageseinrichtung, in der Kindertagespflege, in einer Kindertageseinrichtung und/oder einer Offenen Ganztagsschule im Primarbereich erhalten hat?
Die Leiter/die Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen/Tagesmütter, Leitung der Schule teilen dem Bereich 3-3/Schule der Stadt Oberhausen die Aufnahme Ihres Kindes/Ihrer Kinder mit. Von hier erhalten Sie daraufhin automatisch ein Informationsblatt zur Festsetzung und Zahlungsweise von Elternbeiträgen. Dieses ist auch unter DOWNLOADS „Wichtige Infos zu Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offfener Ganztagsschule im Primarbereich“ zu finden.
Dem Informationsblatt beigefügt sind eine "Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen" mit EU-Datenschutz-Grundverordnung und ein SEPA-Lastschriftmandat.
Diese Unterlagen sind von Ihnen auszufüllen und mit entsprechenden Einkommensnachweisen an den Bereich 3-3/Schule zurück zu schicken.
Anschrift
Stadt Oberhausen
Bereich 3-3/Schule
Fachbereich 3-3-10/Allgemeine Verwaltung
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Aufgrund Ihrer Einkommensangaben und Nachweise wird dann ein Elternbeitrag festgesetzt. Dieser Elternbeitrag wird nach Einkommen und Betreuungsumfang bemessen. Das Ergebnis (Höhe des Betrages) wird Ihnen mittels eines "Festsetzungsbescheides über die Höhe eines Elternbeitrages nach der Satzung der Stadt Oberhausen vom 05.07.2017" (Satzung) mitgeteilt.
Der Beitrag wird nun von der Stadt Oberhausen eingezogen (Lastschrifteinzugsermächtigung liegt vor) oder muss von Ihnen per Dauerauftrag monatlich eingezahlt werden.
Zur Berechnung der Höhe des Einkommens und damit zur Festsetzung des Elternbeitrages beachten Sie bitte die Infobroschüre als PDF-Datei unter Downloads.
Öffnungszeiten
| Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 13:30 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | geschlossen |
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Eine Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten ist telefonisch oder per E-Mail möglich. |
Ansprechpartner/in |
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|---|---|
| Name | Telefon |
| Frau Wolf team-elternbeitraege@oberhausen.de |
0208 825-3233 |
| Frau Koch team-elternbeitraege@oberhausen.de |
0208 825-3103 |
| Frau Preuß team-elternbeitraege@oberhausen.de |
0208 825-3258 |
| Frau Riesener team-elternbeitraege@oberhausen.de |
0208 825-9414 |
| Frau Neuhäuser-Burde team-elternbeitraege@oberhausen.de |
0208 825-9333 |
| Frau Pfitzner team-elternbeitraege@oberhausen.de |
0208 825-9437 |
| Frau Meyer team-elternbeitraege@oberhausen.de |
0208 825-2122 |
| Frau Priss team-elternbeitraege@oberhausen.de |
0208 825-9370 |
| Frau Flügel team-elternbeitraege@oberhausen.de |
0208 825-3102 |
| Frau Schumann team-elternbeitraege@oberhausen.de |
0208 825-9466 |
| Frau Bollau team-elternbeitraege@oberhausen.de |
0208 825-2399 |
| Herr Mauder team-elternbeitraege@oberhausen.de |
0208 825-3112 |
| Frau Simitci team-elternbeitraege@oberhausen.de |
0208 825-3130 |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Fachbereich 3-3-10/Allgemeine Verwaltung
Frau Kersten und Frau Mahl
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-9364
E-Mail: elternbeitraege@oberhausen.de