Bereich Gesundheit

Gleichwertigkeitsfeststellung

Gleichwertigkeitsfeststellungen/Berufsanerkennung nichtakademischer Gesundheitsfachberufe

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Um den im Ausland erlernten Beruf hier ausüben zu können, muss zunächst geprüft werden, ob die Ausbildung mit der entsprechenden deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Hierfür ist die Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe ZAG-PuG zuständig. 

Nachdem der ausländische Abschluss von der ZAG-PuG als gleichwertig anerkannt worden ist, ist in NRW bei den zuständigen Unteren Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte oder bei den Bezirksregierungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung zu beantragen. 

Die Gleichwertigkeitsprüfung wird für folgende Berufe bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen unteren Gesundheitsbehörde durchgeführt: 

  • Diätassistent/-in 
  • Ergotherapeut/-in 
  • Logopäde/Logopädin 
  • Masseur/-in und medizinische/-r Bademeister/-in 
  • Orthoptist/-in
  • Podologe/Podologin 
  • Notfallsanitäter/-in 

Für die übrigen Gesundheitsfachberufe ist die Bezirksregierung Düsseldorf   (dez24.gesundheitsfachberufe@brd.nrw.de) zuständig. 

Bei den genannten Gesundheitsfachberufen ist erst eine Beschäftigungsaufnahme möglich, wenn eine deutsche Berufsurkunde ausgestellt wurde. Im Rahmen dieses gebührenpflichtigen Antragsverfahrens bei der Unteren Gesundheitsbehörde werden die Sprachkenntnisse, die gesundheitliche Eignung und die persönliche Zuverlässigkeit geprüft. 

Ohne den Nachweise entsprechender Sprachkenntnisse in der Umgangs- und Fachsprache darf keine Erwerbsfähigkeit in einem Gesundheitsfachberuf aufgenommen werden. 

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Ihr Wohnsitz befindet sich in Oberhausen
  • Gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes
  • Vorliegen der für die Ausübung des Berufes erforderlichen Zuverlässigkeit (charakterliche Eignung)
  • Allgemeine und berufsbezogene Kenntnisse der deutschen Sprache (gegebenenfalls in einer Sprachprüfung nachzuweisen)

Wenn Sie die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragen möchten, sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Bescheid der Zentralen Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe 
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  • Original-Diplom aus Ihrem Heimatland sowie die deutsche Übersetzung als beglaubigte Kopien 
  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (Formular)
  • erweitertes Führungszeugnis für Behörden der Belegart „OE“ (nicht älter als 3 Monate) - zu beantragen beim Bürgerservice.

Für die Erteilung der Erlaubnisurkunde werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 60,00 Euro und für die Durchführung einer möglichen Sprachprüfung in Höhe von 80,00 Euro erhoben. 


Stand 07/2025

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