Immissionsschutz

 

Genehmigung 

Erteilung von Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen die der Genehmigungspflicht nach dem BImSchG unterliegen.

Überwachung 

Schadensfall mit auslaufenden Fässern

Überwachung der Betreiberpflichten aus dem Immissionsschutzrecht bei gewerblichen Anlagen

Nachbarbeschwerden 

Beschwerden aus der Nachbarschaft über Gewerbebetriebe in städtischer Zuständigkeit

 

 

Was ist Immissionsschutz:

Immissionsschutz ist der Schutz vor Umwelteinwirkungen, wie Lärm, Luftschadstoffen oder Erschütterungen, die durch Anlagen oder Tätigkeiten verursacht werden und schädlich für Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und das Ökosystem sind. Das zentrale Gesetz in Deutschland ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das darauf abzielt, schädliche Umwelteinwirkungen zu verhindern oder zu minimieren, beispielsweise durch Genehmigungspflichten für Industrieanlagen oder die Kontrolle von Heizungsanlagen durch Schornsteinfeger. 

Was sind Immissionen:

Immissionen sind nachteilige Einflüsse auf die Umwelt, die beispielsweise von Lärm, Luftschadstoffen oder elektromagnetischen Feldern ausgehen. Dazu zählen auch Erschütterungen, Staub und Gerüche. 

Was ist das Ziel des Immissionsschutzes:

Der Immissionsschutz verfolgt das Ziel, die Umwelt und die menschliche Gesundheit vor schädlichen Einwirkungen zu schützen. Dies geschieht durch die Abwehr von Gefahren und die Minimierung von schädlichen Auswirkungen durch: 

Gesetzliche Regelungen:

  • Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dazugehörige Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und technische Regelwerke legen Grenzwerte und technische Anforderungen fest. 
  • Das Landesimmissionsschutzgesetz NRW (LImschG NRW) beinhaltet einzelne Regelungen wie z.B. zu Nachtarbeiten.
  • Die Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz regelt die Zuständigkeiten

Genehmigungsverfahren:

Für bestimmte Anlagen, die erhebliche schädliche Umwelteinwirkungen erwarten lassen, ist vor der Errichtung und dem Betrieb eine Genehmigung gem. § 4 BImSchG erforderlich. 

Regelmäßige Messungen und Überwachung:

Dies dient der Kontrolle, ob die Anlagen die geltenden Grenzwerte einhalten, z.B. die Abgasmessung von Heizungsanlagen durch einen Schornsteinfeger oder Auflagen durch erteilte Genehmigungen 

Wer ist zuständig:

Die Zuständigkeit für den Immissionsschutz liegt je nach Anlage bei verschiedenen Behörden, entweder bei der Stadt Oberhausen als untere Immissionsschutzbehörden oder bei der Bezirksregierung Düsseldorf als obere Immissionsschutzbehörden. 

 

Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Untere Umweltschutzbehörde
Technisches Rathaus Sterkrade
Gebäude B, 7. Etage
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
E-Mail: uib@oberhausen.de