Immissionsschutz

Immissionsschutz bedeutet Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

Unter schädliche Umwelteinwirkungen fallen insbesondere Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und Licht. Der Immissionsschutz ist daher bemüht, Belastungen durch solche Einflüsse auf ein verträgliches Maß zu reduzieren.

Im Einzelnen befasst sich die Untere Immissionsschutzbehörde mit folgenden Themen:

Überwachung von Betrieben und Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 

Genehmigung von betrieblichen Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 

Nachbarbeschwerden über betriebliche Anlagen bei Lärm, Luftverunreinigung, Licht, Erschütterungen

Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 9 des Landes-Immissionsschutzgesetzes (Nachtarbeit)

Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Untere Umweltschutzbehörde
Technisches Rathaus Sterkrade
Gebäude B, 7. Etage
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
E-Mail: uib@oberhausen.de

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