Entwicklung des Gemeinsamen Lernens von Kindern mit und ohne Behinderungen im schulischen Bereich

Grundschule

Alle Oberhausener Grundschulen können, nach dem 9. SchRÄG, Standort Gemeinsamen Lernens sein, sodass dieser Ansatz Ziel der Entwicklung der nächsten Jahre sein wird. Darüber hinaus gibt es in Oberhausener Grundschulen, die eine lange Tradition im Gemeinsamen Lernen haben.

An vielen Oberhausener Grundschulen wurde das Angebot des Gemeinsamen Lernens eingerichtet.

Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler in der Regel ein wohnungsnahes Schulangebot besuchen können. Dies gilt vor allem für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aus dem Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in anderen Bereichen (Geistige Entwicklung, körperliche oder motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen) können grundsätzlich eine allgemeine Schule besuchen. Voraussetzung ist, dass diese Schule über die nötigen personellen, baulichen und sächlichen Ausstattungen verfügt. Welche Grundschule am besten für die Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen ist, entscheidet das Schulamt für die die Stadt Oberhausen in enger Abstimmung mit der Schulleitung und dem Schulträger.

 

 

Ansprechpartner

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