Betreuungsbehörde
Informationen zu Gesetzlicher Betreuung und Vorsorgebroschüre
Kurzbeschreibung:
Eine rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht eingerichtet, wenn eine Person aufgrund einer psychischen, körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung ihre alltäglichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.
Ein rechtlicher Betreuer hilft einer volljährigen Person dabei, wichtige Angelegenheiten zu regeln, die sie selbst nicht mehr bewältigen kann – zum Beispiel Finanzen, Gesundheit, Behördenpost oder Wohnungsfragen. Er unterstützt die Person, trifft nötige Entscheidungen in ihrem Interesse und arbeitet eng mit dem Betreuungsgericht zusammen.
Als rechtliche Betreuungsperson kann sowohl eine ehrenamtliche Person als auch eine berufliche Betreuungsperson vom Amtsgericht bestellt werden. In jedem Fall hat die Betreuungsperson zum Wohle der betreuten Person zu handeln.
Es besteht die Möglichkeit, bereits frühzeitig Vorsorge zu treffen, damit im späteren Bedarfsfall eine Person Ihres Vertrauens zur rechtlichen Betreuungsperson bestellt wird. Weiter können Sie bereits jetzt Vorsorgevollmachten erteilen, wodurch eine rechtliche Betreuung gegebenenfalls vermieden werden kann. Die Vorsorgevollmacht kann durch die Betreuungsbehörde beglaubigt werden, hier fällt eine Gebühr von 10 Euro an.
Wer sich engagieren möchte, hat die Möglichkeit, im Rahmen der rechtlichen Betreuung, als ehrenamtliche oder berufliche Betreuungsperson tätig zu werden. Hierfür gelten bestimmte Voraussetzungen sowie eine Registrierung durch die Betreuungsbehörde.
Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um rechtliche Betreuung, Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten sowie Ihr Engagement als ehrenamtliche oder berufliche Betreuungsperson.
Beratung und Unterstützung
Die Betreuungsbehörde informiert und berät zu allen Fragen im Zusammenhang mit:
- rechtlicher Betreuung
- Betreuungsverfügungen
- Vorsorgevollmachten
- öffentlicher Beglaubigung
- ehrenamtlicher Betreuung
- Registrierung beruflicher Betreuungspersonen
Für weiterführende Informationen oder eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Betreuungsbehörde
Sozialrathaus
3. OG Südflügel
Essener Straße 53
46047 Oberhausen
Fax: 0208 825-9010
E-Mail: betreuungsbehoerde@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
| Name | Telefon |
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0208 825-9084 |
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| Herr Cetin | 0208 825-4265 |
| Frau Hamann | 0208 825-4283 |
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| Frau Mohöfer | 0208 825-4283 |
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0208 825-9085 |
| Herr Schöffing | 0208 825-9051 |
| Herr Pantke |
0208 825-9083 |
| Frau Preuß | 0208 825-4277 |
Öffnungszeiten
Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.