Stadtplanung

Der Bereich Stadtplanung besteht aus drei Fachbereichen.

Die Aufgabe des Fachbereichs  „Städtebauliche Planung und Stadtgestaltung“ besteht darin, bauliche Entwicklung der Stadt vorzubereiten, zu gestalten und zu steuern. Dies geschieht z.B. über die Erstellung von städtebaulichen Konzepten, Rahmenplänen und Masterplänen oder durch die Mitwirkung an der Bauleitplanung. Darüber hinaus ist auch der Gestaltungsbeirat  als Beratungsgremium für stadtgestalterische Fragen und die Untere Denkmalbehörde  in diesem Fachbereich ansässig.

Bei der Planung werden räumliche Strukturen (Nutzung der Gebäude, Verkehrssituation, Grünflächen usw.) des Plangebietes genau untersucht. Dabei wird die Entwicklung der Wirtschaft, der Infrastruktur und der Wohnungssituation in der gesamten Stadt berücksichtigt. Die Bauleitplanung trägt dazu bei, die Versorgung der Einwohner der Stadt in ihren Grundbedürfnissen (Wohnen, Arbeiten, Bildung, Freizeit) zu sichern und zu entwickeln.

Im Fachbereich  „Stadterneuerung“ wurden die Aufgaben der Stadterneuerung und Städtebauförderung gebündelt. Aktuell gibt es fünf Stadtteil-Programme, die vom Land NRW in das Städtebauförderprogramm aufgenommen worden sind und die von hier aus betreut und koordiniert werden.

Der Fachbereich  „Planungsrecht und Verfahren“ führt das bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) sowie weiteren bundes- und landesrechtlichen Verordnungen geregelte Bauleitplanverfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bebauungsplänen, vorhabenbezogenen Bebauungsplänen sowie zum Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr (RFNP) für die Stadt Oberhausen durch. Die Bebauungspläne der Stadt Oberhausen werden hier konstruiert und als Satzung ausgefertigt. Der Fachbereich beinhaltet zudem die Auslegungsstelle des Bereichs Stadtplanung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung sowie die Servicestelle Bauleitpläne zur Planungsrechtsauskunft der Stadt Oberhausen. Des Weiteren werden im Fachbereich „Planungsrecht und Verfahren“ öffentliche (Erst-)Beratungen zu planungsrechtlichen Fragestellungen als kostenfreier Service angeboten.

Eine Übersichtskarte zu den in der Stadt Oberhausen rechtsgültigen Bebauungsplänen und Fluchtlinien aus übergeleiteten Plänen finden Sie in der „Online-Planungsrechtsauskunft“ der Stadt Oberhausen.

Detaillierte Informationen zu den in der Stadt Oberhausen rechtsgültigen Bebauungsplänen (insbesondere zeichnerische und textliche Festsetzungen der Planwerke, Planbegründungen oder planungsbegleitende Fachgutachten) sowie zu im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplänen finden Sie darüber hinaus im Portal „Bauleitplanung Online“ der Stadt Oberhausen.

Weitere Informationen sowie Dienstleistungen des Bereichs erhalten sie im Serviceportal  der Stadt Oberhausen.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Stadtplanung
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46042 Oberhausen
Telefon: 0208 825-2195

E-Mail: bereich.stadtplanung@oberhausen.de