Pflege in Oberhausen
Aktuelles
15.12.2020
Informationen über die gesetzlichen Änderungen bei der Pflegeversicherung durch die Corona-Pandemie:
- Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI, die Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld sind, wurden bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Ab dem 01.10.2020 sind die Beratungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI wieder durchzuführen.
- Aufgrund der Corona-Pandemie kann die Pflegebegutachtung zunächst bis zum 15. Januar 2021 nur per Telefoninterview stattfinden. Hierzu führen eine Gutachterin oder ein Gutachter mit dem Pflegebedürftigen oder einer Pflegeperson ein strukturiertes Telefongespräch durch. Zur Vorbereitung des Gesprächs erhalten die Versicherten vorab einen Fragebogen zur Selbstauskunft.
- Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125 Euro monatlich auch für Hilfen außerhalb der geltenden landesrechtlichen Vorgaben einsetzen, um Corona-bedingte Versorgungsengpässe auszugleichen. Anbieter können über ihre bereits anerkannten Unterstützungsangebote hinaus auch sogenannte „Dienstleistungen bis zur Haustür“ erbringen. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Erledigung von Einkäufen oder Botengängen - zur Post oder von der Apotheke nach Hause-, die Organisation von Arztbesuchen oder das Holen der Wäsche aus der Reinigung. Darüber hinaus wird auch weiterhin auf den ansonsten erforderlichen Nachweis einer geeigneten Qualifizierung von Nachbarschaftshelferinnen und –helfern bei der Abrechnung mit der zuständigen Pflegekasse verzichtet. Die Landesregierung hat in der zweiten Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) beschlossen, dass diese Regelungen bis zum 31.03.2021 verlängert werden.
- Die Ansparmöglichkeiten für Entlastungsleistungen aus 2019 können durch eine Fristverlängerung noch bis zum 31.12.2020 genutzt werden. Dies gilt für Pflegebedürftige aller Pflegegrade.
- Der Leistungsbetrag zum Gebrauch von Pflegehilfsmittel wird rückwirkend ab den 01.04.2020 von 40 € auf 60 € erhöht. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31.12.2020.
- Generell erhalten Beschäftigte Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 10 Arbeitstage. Wegen der Corona-Pandemie hat man nun bis zum 31.12.2020 Anspruch auf 20 Arbeitstage.
- Aufgrund der hohen Corona-Fallzahlen werden die Regel- und Wiederholungsprüfungen zunächst bis zum 15. Januar 2021 verschoben. Anlassprüfungen können zu jedem Zeitpunkt stattfinden. Dafür gilt ein strenges Hygieneschutzkonzept.
28. Oktober 2020
Pflegekurse 2021 im AMEOS Klinikum St. Clemens Oberhausen
AMEOS Klinikum St. Clemens Oberhausen
Wilhelmstraße 34
46145 Oberhausen
Ansprechpartner für die Pflegekurse sind:
Annette Brauer
Tel.: 0208 6956993
Weitere Informationen finden Sie im Flyer
18. Januar 2019
Gruppenpflegekurs zum Thema „Leben mit Demenz“ für Angehörige von Demenzkranken
Die AOK Rheinland/Hamburg führt in Kooperation mit den Alzheimergesellschaften NRW Schulungen für Angehörige von Demenzkranken durch.
Ansprechpartnerin / Terminanfragen:
Frau Schranz, Telefon 0208 8584-307
Ort:
AOK Geschäftsstelle Oberhausen, Marktstr. 180, 46045 Oberhausen
Während des Kurses kann eine Betreuung der Angehörigen organisiert werden. Sprechen Sie bitte die Mitarbeiterinnen der AOK an.
4. Dezember 2017
Das Pflegestärkungsgesetz II – Alle Leistungen zum Nachschlagen
Die Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit stellt alle Leistungen zum Nachschlagen vor, die durch das Pflegestärkungsgesetz II ab 2017 greifen.
Die Bröschüre finden Sie hier.
1. Dezember 2017
Ratgeber Pflege
Die Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit bietet Informationen rund um die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
Die Broschüre finden Sie hier.
30. November 2017
Ratgeber Demenz
Die Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit informiert über häusliche Pflege von Menschen mit Demenz.
Die Broschüre finden Sie hier.
15. Dezember 2014
Pflegeleistungen nach Einführung des Pflegestärkungsgesetz 1 ab den 01.01.2015
Vom Bundesministerium für Gesundheit wurde eine Broschüre veröffentlicht.
11. November 2014
Wohn- und Teilhabegesetz
Verordnung zur Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes
31. Oktober 2014
Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 92 SGB XI (APG DVO NRW)
Heute ist die
Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen
nach § 92 SGB XI (APG DVO NRW) im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW verkündet worden. Die Verordnung tritt am 02.11.2014 in Kraft.
15. Oktober 2014
Inkrafttreten des Alten- und Pflegegesetzes NRW
Am 16.10.2014 tritt das Alten- und Pflegegesetz NRW in Kraft und löst das bisherige Landespflegegesetz NRW ab.
16. November 2011
Die Unfallkasse NRW hat ihre Internetseite Seiten für die Gesundheitsprävention pflegender Angehöriger online gestellt: http://www.beim-pflegen-gesund-bleiben.de/
Die Internetseite richtet sich hauptsächlich an pflegende Angehörige und zeigt praktische Hilfestellungen.
„Palliativnetzwerk Oberhausen“
Im Jahr 2007 wurde das „Palliativnetzwerk Oberhausen“ gegründet.
Palliativnetzwerk Oberhausen
BEGLEITUNG, HALT UND UNTERSTÜTZUNG
…wenn ein Mensch an einer weit fortgeschrittenen, nicht mehr heilbaren Krankheit leidet und seine Lebenserwartung begrenzt ist, gibt es eine Menge Möglichkeiten, die Lebensqualität zu verbessern oder zu erhalten...
Nähere Informationen erhalten Sie über die u. g. Hotline und Homepage.
HOTLINE 0208 3026644
Homepage: http://www.palliativnetz-oberhausen.de/
Transparenz der Kosten in der ambulanten Pflege!
Quelle: AOK die Gesundheitskasse
Sozialgesetzbuch Elftes Buch
§ 7
Aufklärung, Beratung
(1)..........
(2)..........
(3) Zur Unterstützung des Pflegebedürftigen bei der Ausübung seines Wahlrechts nach § 2 Abs. 2 sowie zur Förderung des Wettbewerbs und der Überschaubarkeit des vorhandenen Angebots hat die zuständige Pflegekasse dem Pflegebedürftigen spätestens mit dem Bescheid über die Bewilligung seines Antrags auf Gewährung häuslicher, teil- oder vollstationärer Pflege eine Vergleichsliste über die Leistungen und Vergütungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen zu übermitteln, in deren Einzugsbereich die pflegerische Versorgung gewährleistet werden soll (Leistungs- und Preisvergleichsliste). Die Leistungs- und Preisvergleichsliste hat zumindest die für die Pflegeeinrichtung jeweils geltenden Festlegungen der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung nach § 80a sowie der Vergütungsvereinbarung nach dem Achten Kapitel zu enthalten. Zugleich ist dem Pflegebedürftigen eine Beratung darüber anzubieten, welche Pflegeleistungen für ihn in seiner persönlichen Situation in Betracht kommen.
(4) Die Pflegekassen können sich zur Wahrnehmung ihrer Beratungsaufgaben nach diesem Buch aus ihren Verwaltungsmitteln an der Finanzierung und arbeitsteiligen Organisation von Beratungsangeboten anderer Träger beteiligen; die Neutralität und Unabhängigkeit der Beratung ist zu gewährleisten.
Um dem betroffenen Personenkreis die Möglichkeit zu geben, tagesaktuelle Preisvergleiche anstellen zu können, hat die AOK Rheinland eine Vergleichsliste über Leistungen und Vergütungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen an die städtische Pflegeberatungsstelle übermittelt. Änderungen der Vergütungen werden sofort aktualisiert.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Pflegeberatungsstelle
Elly-Heuss-Knapp-Str. 1
46145 Oberhausen
(Aufzug vorhanden)
Jan Katner |
Beate Berger (Teilzeit) |