Bauordnung

Bauberatung

Stadtgebiet Oberhausen Baubezirke Ost & West
Stadtgebiet Oberhausen Baubezirke Ost & West

In dem Straßenverzeichnis der Stadt Oberhausen (siehe Downloads am Seitenende) finden Sie die aktuellen Straßen farblich sortiert nach der Zugehörigkeit der Baubezirke. Die Sachgebiete sind wie folgt aufgeteilt:

Sachgebiet West (blau und grün) & Sachgebiet Ost (rot und gelb)

Im Vorfeld eines Genehmigungsverfahrens besteht die Möglichkeit zu einzelnen Fragen den kostenfreien Service der telefonischen Bau- und Planungsberatung zu nutzen. Sie erhalten dort Auskünfte zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit und den gesetzlichen Bestimmungen der Landesbauordnung. Hierzu ist die Zusendung eines Lageplans (Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Darstellung aller vorhandenen baulichen Anlagen) bzw. bei Nutzungsänderungen die Vorlage eines entsprechenden Grundrisses mit Ihrer Vorplanung erforderlich. 


Planungsberatung

Fachbereich 5-1-40/Planungsrecht und Verfahren 

Für die Abklärung planungsrechtlicher Rahmenbedingungen oder eine unverbindliche planungsrechtliche Ersteinschätzung zu Ihrem Bauvorhaben stehen Ihnen die Mitarbeitenden im Bereich 5-1 / Stadtplanung gerne zur Verfügung. Über den Link können Sie über das Termin-Verwaltungs- und Informations-System TEVIS einen planungsrechtlichen Beratungstermin (Funktionseinheit: Stadtplanung) buchen. Weitergehende Informationen können auch hier entnommen werden.

Gegenstand der Planungsberatung sind z. B. folgende Fragestellungen:

  • Darf auf dem Grundstück überhaupt gebaut werden?
  • Was darf gebaut werden/existiert ein Bebauungsplan?
  • In welchem Ausmaß darf gebaut werden (Größe, Geschosse etc.)?
  • Welche Nutzungen sind auf dem Grundstück zulässig?

Im Anschluss daran können Sie einen Termin zur telefonischen Bauberatung vereinbaren, um bauordnungsrechtliche Aspekte zu erörtert.


Bauberatung

Bereich 5-3/Bauordnung

Für die Abklärung bauordnungsrechtlicher Rahmenbedingungen oder eine unverbindliche bauordnungsrechtliche Ersteinschätzung wie z. B. die folgenden Fragestellungen zu Ihrem Bauvorhaben:

  • Ist das Bauvorhaben genehmigungsbedürftig oder genehmigungsfrei?
  • Wird für das Bauvorhaben ein/e Entwurfsverfasser/in/Architekt/in benötigt?
  • Welche weiteren Vorschriften (wie z. B. Abstandsflächen, Herstellung von Stellplätzen, Nachbarbeteiligung u. a.) sind zu beachten?
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

stehen Ihnen die Mitarbeitenden im Bereich 5-3 / Bauordnung ebenfalls gerne zur Verfügung. Über den Link können Sie über das Termin-Verwaltungs- und Informations-System TEVIS einen bauordnungsrechtlichen Beratungstermin (Funktionseinheit: Bauordnung) buchen. Weitergehende Informationen können auch hier entnommen werden.

Qr-Code Terminvereinbarung Stadt Oberhausen



Gerne können Sie auch diesen QR-Code nutzen:


Hinweis

Informationen zu rechtskräftigen sowie im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplänen können Sie auch der interaktiven Bebauungsplanübersicht im Bauleitplanung-Online-Portal der Stadt Oberhausen oder der städtischen Online-Planungsrechtsauskunft entnehmen.

Die Planungs-und Bauberatung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über die Online-Terminvergabe der Stadt Oberhausen möglich und findet ausschließlich telefonisch statt! Mit der Terminbestätigung erhalten Sie die Rufnummer des/der Ansprechpartners/in sowie eine E-Mail-Adresse, an die Sie Ihre Vorplanung senden können.

Für eine Beratung ist mindestens die Vorlage einer aktuellen Flurkarte des Vorhabengrundstücks erforderlich. 

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbuch) und katastertechnische Bescheinigungen erhalten Sie bei der Katasterauskunft (E-Mail: katasterauskunft@oberhausen.de).

Bei Umbauten und Nutzungsänderungen sind auch die Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte) des Gebäudes, in dem der Umbau bzw. die Nutzungsänderung geplant ist, erforderlich.

Aktuelle Formulare und Vordrucke für Baugesuche (Bauanträge, Voranfragen, Nutzungsänderungsanzeigen etc.) nach der VV BauPrüfVO NRW finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD).


Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich 5-3/Bauordnung
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3405 (Frau Cammalleri)
Fax: 0208 825-5283
E-Mail: bauordnung@oberhausen.de