Überwachung von Betrieben und Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 52 BImSchG) verpflichtet die Untere Immissionsschutzbehörde, Anlagen und Betriebe in ihrer Zuständigkeit zu überwachen. Dies umfasst einerseits anlassbezogene Überwachungen nach einer Meldung oder Beschwerde aus der Bevölkerung, andererseits jedoch auch die anlassunabhängige Überwachung von bekannten gewerblichen Anlagen und Betrieben.
Umweltinspektionsberichte über die regelmäßige anlassunabhängige Überwachung von Anlagen und Betrieben werden auf dieser Seite veröffentlicht und sind für die Bevölkerung einsehbar.
Für besonders umweltrelevante Anlagen ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an das Grüne Telefon der Bezirksregierung Düsseldorf, Tel.: 0211 475-4444, E-Mail: Gruenes.telefon@brd.nrw.de.
Ansprechpartner/In
Für Verwaltungsangelegenheiten
Frau Menke |
Tel.: 0208 825-3542 |
Für technische Fragen
Herr Jarzyna |
Tel.: 0208 825-3589 |
Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Untere Umweltschutzbehörde
Technisches Rathaus Sterkrade
Gebäude B, 7. Etage
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
E-Mail: uib@oberhausen.de