Überwachung von Betrieben und Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz

Die Überwachung von Betrieben und Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wird von den zuständigen Immissionsschutzbehörden durchgeführt. Die Überwachung ist sowohl anlassbezogen (z. B. bei Beschwerden) als auch anlassunabhängig (regelmäßige Umweltinspektionen). Die Behörde kontrolliert die ordnungsgemäße Errichtung und den Betrieb der Anlagen, um die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten und Vorschriften zu gewährleisten. 


Zuständige Behörden: 

  • Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Oberhausen: Überwacht in der Regel die meisten Gewerbeanlagen, Sportanlagen und kleinere, nicht genehmigungsbedürftige Anlagen wie Wärmepumpen oder Rasenmäher.
  • Bezirksregierung Düsseldorf: Ist für die Überwachung besonders umweltrelevanter Anlagen gem. ZustVU NRW zuständig. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an das Grüne Telefon der Bezirksregierung Düsseldorf, Tel.: 0211 475-4444, E-Mail: gruenes.telefon@brd.nrw.de.

Art der Überwachung:

  • Anlassbezogene Überwachung: Reagiert auf Meldungen aus der Bevölkerung, wie etwa Beschwerden über Lärm oder Geruch.
  • Anlassunabhängige Überwachung: Regelmäßige, periodische Kontrollen (oft alle 1-5 Jahre) von bekannten gewerblichen Anlagen und Betrieben, um ihre Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen. 
  • Überwachungspläne: Für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IED-Richtlinie) werden Überwachungspläne erstellt, die den räumlichen Geltungsbereich, die wichtigen Umweltprobleme und die zu überwachenden Anlagen festlegen. Der aktuelle Überwachungsplan der Stadt Oberhausen steht unter Aktuelle Bekanntmachungen zum Download zur verfügung.

Ziele der Überwachung:

  • Sicherstellung der Genehmigungskonformität: Überprüfung, ob die Anlagen den genehmigten Bedingungen und Emissionsgrenzwerten entsprechen. 
  • Schutz der Allgemeinheit und Nachbarschaft: Verhinderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen und andere Belästigungen. 
  • Anwendung des Stands der Technik: Sicherstellen, dass die besten verfügbaren Technologien zur Emissionsminderung eingesetzt werden. 
  • Verbesserung der Betriebssicherheit: Kontrolle der Sicherheit von Anlagen und die Notwendigkeit der Anwendung neuer, sichererer Techniken. 

Informationszugang:

  • Umweltinspektionsberichte über die regelmäßige Überwachung sind für die Bevölkerung zugänglich. Diese stehen für die Stadt Oberhausen unter Aktuelle Bekanntmachungen zur Verfügung.

Ansprechpartner

Herr Quindeau

Tel.: 0208 825-3607
E-Mail: sebastian.quindeau@oberhausen.de

Herr Thelen  

Tel.: 0208 825-3606
E-Mail: marcel.thelen@oberhausen.de

Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Untere Umweltschutzbehörde
Technisches Rathaus Sterkrade
Gebäude B, 7. Etage
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
E-Mail: uib@oberhausen.de

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