Straßen- und Wegekonzept
Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in Kraft. Gemäß § 8 a Absatz 1 KAG hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alles zwei Jahre fortzuschreiben.
Die Verwaltung hat entschieden, das Kanal- und das Straßenbauprogramm sowie das Beleuchtungsprogramm in das neue Straßen- und Wegekonzept zu integrieren.
Beschluss
Das Konzept wird sukzessive nach Durchführung der Vergabeverfahren zwischen 2021 und 2025 im gesamten Stadtgebiet abgearbeitet.
Bürgerbeteiligung
AnwohnerInnen und EigentümerInnen werden bei der Umsetzung informiert, angehört, können beraten oder mitentscheiden. In den betroffenen Straßen werden Infoflyer verteilt und anschließend Anliegerversammlung (je nach Maßnahmenumfang) gemäß § 8 a KAG NRW oder ein alternatives Beteiligungsverfahren gemäß § 8 a KAG NRW durchgeführt.
Informationen / Kontakt
Stadt Oberhausen
Dezernat 5
Fachbereich 5-6-10/ Verkehrsplanung, Signalwesen
Fachbereich 5-6-30/ Erschließung, Beiträge
Fachbereich 5-6-40/ Straßen- und Kanalbau, Schnittstelle WBO GmbH
Name: Dana Kaczmarek
Telefon: 825-2359
E-Mail: dana.Kaczmarek@oberhausen.de
Kontakt
Stadt Oberhausen Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung Hendrik Detmers Rathaus Oberhausen Schwartzstr. 72 46045 Oberhausen Tel.: 0208 825-2528 E-Mail: buergerbeteiligung@oberhausen.de |