UN-Behindertenrechtskonvention

Informationen

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist in Deutschland seit dem 26. März 2009 rechtsgültig.

Es stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen dar.

Die unterzeichnenden Staaten haben sich verpflichtet, notwendige Maßnahmen zu treffen, die Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.

Unter den Allgemeinen Grundsätzen (Art. 3) heißt es in der Konvention:

„Die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft.“
„Die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit.“

Die UN-Behindertenrechtskonvention finden Sie hier.

Die UN-Behindertenrechtskonvention in „Leichter Sprache“ finden Sie hier.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich Chancengleichheit
Inklusion
Andrea Kreischer, 
Telefon: 0208 825-9378

Svenja Magera, 
Telefon: 0208 825-9368

Florian Bendorf, 
Telefon: 0208 825-2691

Schwartzstraße 73
46045 Oberhausen

Fax: 0208 825-5030
E-Mail: inklusion@oberhausen.de