Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung
in Oberhausen

Als Umgebungslärm sind belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien definiert, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden. Dazu zählt die europäische Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) den Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Flugverkehrslärm sowie den Lärm von Industrie- und Gewerbeanlagen. Nachbarschaftslärm, Freizeitlärm oder Lärm am Arbeitsplatz zählen nicht zum Umgebungslärm.

Die Umgebungslärmrichtlinie hat das Ziel schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Die Umsetzung der Richtlinie ist dabei mit drei wesentlichen Aufgaben verbunden:

  • die Erstellung von Lärmkarten,
  • die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen,
  • die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Erstellung der Aktionspläne.

Die Umgebungslärmrichtlinie ist für die Mitgliedstaaten der EU verbindlich und in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wurden die Regelungen in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, § 47 a bis 47 f) aufgenommen.


Lärmkartierung

Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen in der aktuellen zweiten Stufe in allen Ballungsräumen über 100.000 Einwohner Lärmbelastungen der Bevölkerung in Lärmkarten dargestellt werden, wenn diese 55 dB(A) im Tagesmittel oder 50 dB(A) in der Nacht überschreiten. Dies gilt somit auch für die Stadt Oberhausen.

Dabei wird nach folgenden Lärmarten unterschieden:

  • Straßenverkehrslärm,
  • Schienenverkehrslärm,
  • Industrie- und Gewerbelärm, Häfen (ab 1,5 Mio. t/Jahr Gesamtumschlag),
  • Fluglärm
     mehr

Lärmaktionsplanung

Auf der Grundlage der Lärmkarten sind Lärmaktionspläne auszuarbeiten, mit denen Lärmproblemen und Lärmauswirkungen entgegengewirkt werden sollen. mehr

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Fachbereich Ökologische Planung
Sascha van den Akker
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3576
Fax: 0208 825-3704
E-Mail: sascha.van-den-akker@oberhausen.de