Bauordnung

Baulastenverzeichnis

Das Baulastenverzeichnis wird grundstücksbezogen geführt. Bei einer Baulast handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf dem Baulastgrundstück zugunsten eines anderen Grundstückes (z. B. Abstandsflächenbaulast, Vereinigungsbaulast, Stellplatzsicherung usw.).

Durch das Instrument der Baulast können Hindernisse ausgeräumt werden, die ansonsten einer Baugenehmgiung im Wege stehen würden.

Baulasten können nur begründet oder auch gelöscht werden, wenn die Vorschriften der Landesbauordnung dadurch nicht verletzt werden, es sich um eine eintragungsfähige Angelegenheit handelt und der/die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten sowie die Behörde dem zustimmen. 

Eine gebührenpflichtige schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erhält neben dem/der Eigentümer/in auch derjenige, der ein berechtigtes Interesse darlegt (z. B. Kaufabsicht). Auskünfte können nach Registrierung online im Serviceportal oder schriftlich beantragt werden. Bei entsprechender Antragstellung ist die genaue Angabe der Grundstücksdaten (Straße und Hausnummer sowie Gemarkung, Flur, Flurstück/e) erforderlich.

Die Gebühren betragen:

  • gemäß Tarifstelle 3.1.5.6.4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW 30,00 EUR pro Grundstück, wenn keine Baulast vorhanden ist oder
  • gemäß Tarifstelle 3.1.5.6.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW 50,00 EUR bis 150,00 EUR pro Grundstück, wenn eine oder mehrere Baulast/en vorhanden ist/sind.

Die Bearbeitungszeit kann bis zu drei Wochen betragen. Eine mündliche Auskunft per Telefon wird nicht erteilt. Sie können Ihre Baulastanfrage auch per E-Mail an: baulast@oberhausen.de senden.

Alternativ zur schriftlichen Auskunft kann eine gebührenfreie Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Im Falle einer Einsichtnahme werden allerdings keine Unterlagen ausgehändigt. Diese sind nur im Rahmen einer schriftlichen Auskunft erhältlich.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich 5-3/Bauordnung
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Raum A 107

Ansprechpartner/in

Timo Guthoff 
Telefon: 0208 825-3264

Marina Reinhardt
Telefon: 0208 825-2946

Fax: 0208 825-5283
E-Mail: baulast@oberhausen.de