Berufliche und ehrenamtliche Betreuungen
Tätigkeit als ehrenamtliche oder berufliche Betreuungsperson
Die Übernahme einer rechtlichen Betreuung stellt eine verantwortungsvolle Aufgabe dar und leistet einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung hilfebedürftiger Menschen.
Ehrenamtliche Betreuung
Ehrenamtliche Betreuungspersonen übernehmen die rechtliche Betreuung überwiegend im persönlichen oder familiären Umfeld. Sie werden durch die Betreuungsbehörde sowie Betreuungsvereine beraten und unterstützt.
Berufliche Betreuung
Personen, die rechtliche Betreuungen berufsmäßig führen möchten, müssen die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß Betreuungsorganisationsgesetz erfüllen. Hierzu zählen insbesondere persönliche Eignung, Zuverlässigkeit sowie der Nachweis erforderlicher Sachkunde.
Vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit ist eine Registrierung bei der zuständigen Betreuungsbehörde erforderlich.