Berufliche und ehrenamtliche Betreuungen
Ehrenamtliche Betreuung
Ehrenamtliche Betreuungspersonen übernehmen die rechtliche Betreuung überwiegend im persönlichen oder familiären Umfeld. Sie werden durch die Betreuungsbehörde sowie Betreuungsvereine beraten und unterstützt.
Berufliche Betreuung
Personen, die rechtliche Betreuungen berufsmäßig führen möchten, müssen die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß Betreuungsorganisationsgesetz erfüllen. Hierzu zählen insbesondere persönliche Eignung, Zuverlässigkeit sowie der Nachweis erforderlicher Sachkunde.
Vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit ist eine Registrierung bei der zuständigen Betreuungsbehörde erforderlich.

