Wohnraumförderung, Wohnungsaufsicht

Die Aufgaben des Fachbereiches 5-4-10 stellen sich wie folgt dar:

  • Wohnraumförderung in Form von Eigentumsförderungen, Mietwohnraumförderung und die Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum und Mietwohnraum. In diesem Rahmen werden ebenfalls Zinssenkungsanträge bearbeitet.
  • Wohnungsaufsicht, welche sich in diesem Rahmen mit Missständen und Mängeln in frei finanziertem und sozial gebundenem Wohnraum befasst
  • Mietpreisprüfungen im sozial gebundenen Wohnungsbau und
  • Erteilung von Wohnberechtigungsbescheinigungen.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Fachbereich 5-4-10/ Wohnraumförderung, Wohnungsaufsicht
Helga Stelzer
stv. Bereichsleitung, Fachbereichsleitung
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen

Tel.: 0208 825 3368
Fax: 0208 825 5061

E-Mail: helga.stelzer@oberhausen.de