Wohnraumförderung, Wohnungsaufsicht

Das Land NRW fördert durch sein Programm sowohl die Schaffung von Mietwohnungen als auch von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Des Weiteren wird der Erwerb von vorhandenem Wohnraum sowie die Anpassung vorhandenen Wohnraums zur behindertengerechten Ausstattung gefördert.


Förderung von

  • Mietwohnungsbau
  • Eigentumsmaßnahmen
  • Modernisierungen

Notwendige Unterlagen

Für eine erste Einschätzung genügen Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate sowie der aktuelle Steuerbescheid. Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK und des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.


Gebühren

Sofern Fördermittel bewilligt werden, richtet sich die Gebühr bei Mietwohnungen und Modernisierung prozentual nach der Bewilligungssumme (0,4 Prozent) oder beträgt für die Bewilligung von Eigentumsmaßnahmen 800 Euro.


Öffnungszeiten

Montag 08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, vorab telefonisch einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dieser Termin kann auch außerhalb der genannten Öffnungszeiten liegen.

Ansprechpartner

Name Telefon E-Mail Zimmer

Milan Brinkmann

0208 825-3413 milan.brinkmann@oberhausen.de A 020
Klaus Koch 0208 825-2684 klaus.koch@oberhausen.de A 039
Jana Hölscher 0208 825-2005 jana.hoelscher@oberhausen.de A 022
Benjamin Broß 0208 825-2791 benjamin.bross@oberhausen.de A 021
Fax: 0208 825-5061      

Stadt Oberhausen
Wohnraumförderung, Wohnungsaufsicht
Technisches Rathaus
Gebäudeteil A
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen