Wohnraumförderung, Wohnungsaufsicht
Das Land NRW fördert durch sein Programm sowohl die Schaffung von Mietwohnungen als auch von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Des Weiteren wird der Erwerb von vorhandenem Wohnraum sowie die Anpassung vorhandenen Wohnraums zur behindertengerechten Ausstattung gefördert.
Förderung von
- Mietwohnungsbau
- Eigentumsmaßnahmen
- Modernisierungen
Notwendige Unterlagen
Für eine erste Einschätzung genügen Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate sowie der aktuelle Steuerbescheid. Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK und des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Gebühren
Sofern Fördermittel bewilligt werden, richtet sich die Gebühr bei Mietwohnungen und Modernisierung prozentual nach der Bewilligungssumme (0,4 Prozent) oder beträgt für die Bewilligung von Eigentumsmaßnahmen 800 Euro.
Öffnungszeiten
| Montag | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Ansprechpartner
| Name | Telefon | Zimmer | |
|---|---|---|---|
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Milan Brinkmann |
0208 825-3413 | milan.brinkmann@oberhausen.de | A 020 |
| Klaus Koch | 0208 825-2684 | klaus.koch@oberhausen.de | A 039 |
| Jana Hölscher | 0208 825-2005 | jana.hoelscher@oberhausen.de | A 022 |
| Benjamin Broß | 0208 825-2791 | benjamin.bross@oberhausen.de | A 021 |
| Fax: 0208 825-5061 |
Stadt Oberhausen
Wohnraumförderung, Wohnungsaufsicht
Technisches Rathaus
Gebäudeteil A
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen