Einwohnermeldewesen

Reisepass

Zuständig ist der Fachbereich Einwohnermeldewesen:

Bürgerservicestellen Alt-Oberhausen, Sterkrade, Osterfeld (s.u.)

Ab dem 01.03.2017 wird der neue Reisepass 3.0 durch die Bundesdruckerei eingeführt.

Die Kosten für den neuen Reisepass betragen 60,00 EUR statt bisher 59,00 EUR für Personen über 24 Jahre. Für einen 48 Seiten Pass erhöht sich die Gebühr von 81,00 EUR auf 82,00 EUR.

Für Personen unter 24 Jahre bleiben die Kosten in Höhe von 37,50 EUR unverändert.

Neue Lieferzeiten beim Expresspass:

Der Expresspass wird von der Bundesdruckerei in der Regel innerhalb von drei bis fünf Arbeitstagen geliefert. Diese Lieferzeit kann aber nicht garantiert werden, da sie abhängig ist vom Produktionsablauf bei der Bundesdruckerei.


Bitte bringen Sie mit:

  • Ein aktuelles Lichtbild in der Größe von 45 x 35 mm das die Anforderungen der Fotomustertafel der Bundesdruckerei erfüllt (nähere Informationen hierzu unter http://www.bundesdruckerei.de/ oder http://www.epass.de. Ein biometrisches Lichtbild kann vor Ort in jeder der Bürgerservicestellen erstellt werden. Die Kosten dafür betragen 7 €. Bitte Beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch erfasst und kann für Anträge verwendet werden, welche Sie am selben Tag beim Bürgerservice stellen. 
  • Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein Kind muss das Kind dabei sein.
  • Personalausweis, (falls nicht vorhanden, Reisepass oder anderen amtlichen Lichtbildausweis)
  • Familienbuch oder andere standesamtliche Urkunden sollten vorsichtshalber mitgebracht werden, da es im Einzelfall sein kann, dass eine Bearbeitung ohne deren Vorlage nicht möglich ist (zum Beispiel bei Verlust des alten Ausweises oder bei erstmaliger Ausstellung eines Ausweises in Oberhausen).

Der weitere Ablauf ist:

Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 4 - 6 Wochen liegt der Reisepass zur Abholung bereit. Unter Vorlage des alten Reisepasses wird der Pass ausgehändigt. Der Reisepass kann auch an eine/n Bevollmächtigte/n ausgehändigt werden, wenn diese/r das alte Dokument und eine entsprechende Vollmacht vorlegt, diese kann bereits bei der Antragstellung erteilt werden. Ein Formular für die Vollmacht steht zum Herunterladen zur Verfügung.

Abholauskunft - Hier erfahren Sie, ob Ihr beantragtes Ausweisdokument in der Service-Stelle zur Abholung bereit liegt.

E-Mail-Kontakt:
Einwohnermeldewesen@oberhausen.de


Weitergehende Informationen:

Gültigkeitsdauer:

bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre, sonst 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.


Eilig?

Die Herstellung des Reisepasses durch die Bundesdruckerei dauert einige Zeit. Falls schon früher ein neuer Reisepass benötigt wird, kann ein Expresspass beantragt werden. Dazu ist ein Lichtbild, das Familienbuch und eine Gebühr von 60,00 Euro bzw. 37,50 Euro (vor Vollendung des 24. Lebensjahres) sowie die Expressgebühr von 32,00 Euro erforderlich.


Weitere Informationen:

Der Antrag wird durch die Sachbearbeiter/innen der Bürgerservicestellen aufgenommen und muss von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden. Persönliche Vorsprache ist deshalb grundsätzlich erforderlich. Aufgrund der veränderten Rechtslage sind ab dem 01.11.2007 Fingerabdrücke der Antragsteller zwingend erforderlich. 

Bei Personen unter 18 Jahren ist die Berechtigung zur Antragstellung abhängig von den Familien- und Wohnverhältnissen:

  • Sie leben als gemeinsam sorgeberechtigte Eltern in einem Haushalt: Zustimmungserklärung beider Eltern sowie deren Personalausweise oder Reisepässe.
  • Sie leben als gemeinsam sorgeberchtigte Eltern nicht in einem gemeinsamen Haushalt: Hier kann der Elternteil den Antrag stellen, bei dem das Kind im Haushalt lebt, der Antrag kann wie folgt gestellt werden.
  • Sie leben als sorgeberechtigte Mutter mit dem Kind in einem Haushalt. Hier können Sie als Mutter alleine den Antrag stellen.
  • Sie leben als sorgeberechtigter Vater mit dem Kind in einem Haushalt. Hier ist ein Nachweis darüber erforderlich, dass das alleinige Sorgerecht bei  Ihnen liegt. Sollte das Sorgerecht mit der Mutter ausgeübt werden, muss das Einverständnis der Mutter oder eine gerichtliche Entscheidung darüber, dass das Kind sich gewöhnlich bei hnen aufhält vorgelegt werden. 
  • Sie leben als allein sorgeberechtigte Mutter mit dem Kind in einem Haushalt: Hier können Sie als Mutter alleine den Antrag stellen.

An dieser Stelle können leider nicht alle vorkommenden Fälle beschrieben werden. Haben Sie deshalb bitte Verständnis dafür, dass im Einzelfall eventuell weitere Unterlagen und eine etwas andere Verfahrensweise erforderlich sein können.


Online-Terminvergabe

Termine können Sie am besten über unsere Online-Terminvergabe vereinbaren.

Die telefonische Terminvergabe erfolgt ausschließlich über die Serviceline der Stadt Oberhausen unter der Rufnummer 0208 825-1.

Bürgerservicestellen

Öffnungszeiten

Bürgerservicestelle Alt-Oberhausen
Rathaus Oberhausen
Schwartzstraße 72
46045 Oberhausen

Bürgerservicestelle Sterkrade
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

Bürgerservicestelle Osterfeld
Rathaus Osterfeld
Bottroper Straße 183
46117 Oberhausen

 Montag   8.00 - 16.00 Uhr
 Dienstag  8.00 - 16.00 Uhr
 Mittwoch   8.00 - 16.00 Uhr
 Donnerstag  8.00 - 18.00 Uhr
 Freitag  8.00 - 12.00 Uhr

Online-Terminvergabe

Termine können Sie am besten über unsere Online-Terminvergabe vereinbaren.


Ansprechpartnerinnen

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des Nachnamens
Ansprechpartnerin Telefon
A - D Iris Plato 0208 825-2424
E - Ham Astrid Mura 0208 825-2383
Han - K Heike Knopke 0208 825-2401
L - Q Birgit Mecking 0208 825-2405
R, St, T - Ü N.N. 0208 825-3177
S + Sch (ohne St) Katja Haake 0208 825-2668
V - Z Angelika Arkenau 0208 825-2826

Kontakt

Stadt Oberhausen
Einwohnermeldewesen
Technisches Rathaus Sterkrade
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen

Fax: 0208 825-2845
E-Mail: fachbereich.einwohnermeldewesen@oberhausen.de