Bodenschutz und Altlasten

Bodenbelastungskarte

Als Folge der über Jahrzehnte andauernden Staubniederschläge sind in den Oberböden, besser bekannt als Mutterböden, Schadstoffbelastungen entstanden, die den Schadstoffausstoß der unterschiedlichsten Quellen, von der Industrie über den Verkehr bis hin zu den Kaminen der Wohnhäuser, widerspiegeln. Zur Beurteilung dieser emissionsbedingten Schadstoffbelastungen wurde für das gesamte Stadtgebiet eine Bodenbelastungskarte erstellt, die eine Prognose der zu erwartenden Schadstoffbelastung auf einzelnen Grundstücken zulässt. Die Prognosen gelten allerdings nur für über lange Zeiträume unverändert gebliebene Böden mit annähernd natürlicher Zusammensetzung.

Diese Karte wird u. a. zur Beurteilung von Bebauungsplänen und im Rahmen von Detail-Auskünften zu einzelnen Grundstücken verwendet.

Abb.: Beispielkarte mit immissionsbedingten Bodenbelastungen (Blei: orange, Benzo(a)pyren: grau. Vereinfachter Auszug aus der digitalen Karte der Stadt Oberhausen, Bereich Umweltschutz)
Nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind Böden zur Aufbringung z. B. für Rekultivierungsmaßnahmen nur geeignet, wenn sie die Vorsorgeanforderungen erfüllen. Hier gelten zunächst die Vorsorgewerte, die im Anhang der Verordnung aufgelistet werden. In industriell geprägten Siedlungsregionen werden diese Vorsorgewerte in den natürlichen Oberböden häufig überschritten. Für diesen Fall sieht die BBodSchV eine Ausnahmeregelung vor, wonach in Gebieten mit erhöhten Schadstoffgehalten die Umlagerung von Böden innerhalb desselben Gebietes zulässig ist, wenn die Schadstoffsituation am Einbauort nicht verschlechtert wird. Um diese Ausnahmeregelung sinnvoll nutzen zu können, wurden aus der Bodenbelastungskarte des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) sogenannte gebietsbezogene Beurteilungswerte abgeleitet, bei deren Unterschreitung eine Verwendung innerhalb des RFNP zulässig ist (Tabelle 5, in Städteregion-Ruhr-2030 Umweltbericht zum RFNP).
 

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