Standesamt
Namensänderung
Namensänderung nach Scheidung / Tod des Ehegatten
Sie sind geschieden oder verwitwet und möchten Ihren ursprünglichen Namen wiederannehmen: |
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Zuständig: |
Das Standesamt der Eheschließung. Die Erklärung kann jedoch bei jedem beliebigen Standesamt abgeben und an das zuständige Standesamt weitergeleitet werden. |
Unterlagen: |
Personalausweis, Eheurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk |
Gebühren: |
Namenserklärung 21 Euro, Bescheinigung über die Namensänderung 9 Euro |
Namensänderung nach Eheschließung im Ausland
Sie haben im Ausland geheiratet und möchten einen gemeinsamen Namen bestimmen: |
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Zuständig: |
Das Standesamt Ihres Wohnortes. Die Erklärung kann jedoch bei jedem beliebigen Standesamt abgeben und an das zuständige Standesamt weitergeleitet werden. |
Unterlagen: |
Ausweise der Ehegatten, Eheurkunde der aktuellen Ehe, Geburtsurkunden der Ehegatten, ggf. Eheurkunden mit Auflösungsnachweisen von Vorehen |
Gebühren: |
Namenserklärung 21 Euro, Bescheinigung über die Namensänderung 9 Euro |
Namensänderung nach Einbürgerung
Sie sind eingebürgert worden und möchten Ihren Namen dem deutschen Namensrecht angleichen, z.B. einen Vor- und Familiennamen bestimmen, einen Vatersnamen oder Namenszusatz ablegen oder den Namen in der deutschen Form führen: |
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Zuständig: |
Das Standesamt Ihres Geburtsortes. Sind Sie außerhalb der Bundesrepublik geboren, dann ist das Standesamt Ihres Wohnortes zuständig, ggf. das Standesamt Ihrer Eheschließung, sofern Sie in der Bundesrepublik geheiratet haben. Die Erklärung kann jedoch bei jedem beliebigen Standesamt abgeben und an das zuständige Standesamt weitergeleitet werden. |
Unterlagen: |
Einbürgerungsurkunde , Ausweiskopie, Geburtsurkunde ggf. mit Übersetzung, evt. Eheurkunde einer aktuellen Ehe, |
Gebühren: |
Namenserklärung 21 Euro, Bescheinigung über die Namensänderung 9 Euro |
Namensänderung als Spätaussiedler
Sie sind als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen und möchten Ihren Namen dem deutschen Namensrecht angleichen, z.B. einen Vor- und Familiennamen bestimmen, einen Vatersnamen oder Namenszusatz ablegen oder den Namen in der deutschen Form führen: |
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Zuständig: |
Das Standesamt Ihres Geburtsortes. Sind Sie außerhalb der Bundesrepublik geboren, dann ist das Standesamt Ihres Wohnortes zuständig, ggf. das Standesamt Ihrer Eheschließung, sofern Sie in der Bundesrepublik geheiratet haben. Die Erklärung kann jedoch bei jedem beliebigen Standesamt abgeben und an das zuständige Standesamt weitergeleitet werden. |
Unterlagen: |
Ausweis, Spätaussiedlerbescheinigung, Registrierschein, Geburtsurkunde ggf. mit Übersetzung, evt. Eheurkunde einer aktuellen Ehe, |
Gebühren: |
Namenserklärung 21 Euro, Bescheinigung über die Namensänderung 9 Euro |
Behördliche Namensänderung
Die behördliche Namensänderung dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Sie hat Ausnahmecharakter und ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Für Kinder ist der Antrag von den sorgeberechtigen Eltern zu stellen. |
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Zuständig: |
Die Namensänderungsbehörde des Wohnortes. |
Unterlagen: |
Die benötigten Unterlagen werden bei einem Beratungstermin erörtert. |
Gebühren: |
Vornamensänderung 125 - 175 Euro, je nach Verwaltungsaufwand Familiennamensänderung 300 - 700 Euro, je nach Verwaltungsauswand Bei Ablehnung eines Antrages werden 50 % der Gebühren fällig; bei Rücknahme durch den Antragsteller wird eine Gebühr in Höhe von 50 Euro fällig. |
Kontakt
Andrea Weiand
Technisches Rathaus, Zimmer C 400
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Tel. 0208 825-2610
E-Mail: namensaenderung@oberhausen.de
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich!