Straßenverkehr
Führerschein
Online-Terminvergabe
Ab sofort bietet die Führerscheinstelle eine Online-Terminvergabe an.
Hier können Sie Ihren gewünschten Online-Termin reservieren.
Fahrerlaubnisangelegenheiten werden derzeit und bis auf Weiteres wegen zwingend einzuhaltender Hygienemaßnahmen zur Pandemievorbeugung ausschließlich nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt.
Aktuelle Informationen erhalten Sie unter www.oberhausen.de/corona
Der Fachbereich Fahrerlaubnisangelegenheiten ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis für den Bereich der Stadt Oberhausen zuständig.
Ausnahme: Fahrverbote, diese fallen unter die Aufsicht der Bußgeldbehörde. Um über das Thema Führerschein umfassend zu informieren und einen kurzen Überblick zu verschaffen, haben wir einige Themen im Folgenden kurz dargestellt.
Führerscheine laufen ab!
Führerscheine werden seit dem 19. Januar 2013 in Deutschland nur noch für fünfzehn Jahre befristet ausgestellt. Weil aber noch ältere Modelle, die früher unbefristet ausgestellt wurden und lebenslang galten, im Umlauf sind, müssen diese jetzt alle nach und nach umgetauscht werden. Doch für überhöhte Eile ist kein Grund. Der Gesetzgeber hat großzügige Fristen eingeräumt, die in der nachstehenden Tabelle abgelesen werden können.
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.01.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr des Führerscheins |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
Weitere Informationen unter dem Menüpunkt "Umtausch in das EU-einheitliche Muster/Kartenführerschein.
Neuer Service
Ab sofort bietet die Führerscheinstelle den Bürgern einen besonderen Service an. Wer seinen Führerschein umtauschen möchte oder diesen nach Diebstahl oder Verlust neu beantragen muss, kann sich das fertige Dokument bequem nach Hause liefern lassen. Das erspart den erneuten Weg zur Führerscheinstelle und beschleunigt die Bearbeitung ungemein. In der Regel ist der neu beantragte Führerschein schon nach zwei Wochen im heimischen Briefkasten. Die Gebühr für den Direktversand beträgt 4,30 Euro.
Wichtige Änderung
Bürger, die im Einwohnermeldeamt eine Auskunftssperre eingetragen haben und einen Antrag für einen Führerschein oder eine Fahrerkarte stellen, müssen ab sofort zusätzlich zum Ausweisdokument (Ausweis oder Pass) eine Meldebescheinigung mit vorlegen. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 14 Tage sein.
Der EU-Führerschein und das Fahrerlaubnisrecht
Seit dem 01.01.1999 gelten in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Inkrafttreten der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) folgende Fahrerlaubnisklassen.
Über die nachfolgenden Links können Sie sich Informationen zu interessanten Themen aufrufen. Sollten dennoch einige Fragen unbeantwortet bleiben, können Sie uns auch persönlich aufsuchen oder telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen.
Öffnungszeiten
Fahrerlaubnisangelegenheiten werden derzeit und bis auf Weiteres wegen zwingend einzuhaltender Hygienemaßnahmen zur Pandemievorbeugung ausschließlich nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt.
Ab sofort bietet die Führerscheinstelle eine Online-Terminvergabe an.
Hier können Sie Ihren gewünschten Online-Termin reservieren
Aktuelle Informationen erhalten Sie unter www.oberhausen.de/corona
Montag, Mittwoch, Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 18:00 Uhr |
Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person
Kontakt
Stadt Oberhausen
Führerscheinstelle
Zimmer: 1. Etage, Zimmer 1 bis 6
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen
Tel.: 0208 825-9015 und 0208 825-9003
Fax: 0208 825-9132
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de