Straßenverkehr

Führerschein

Neuer Service

Anträge für einen Fahrschulwechsel werden ab sofort ausschließlich per E-Mail (fuehrerscheinstelle@oberhausen.de) oder per Telefax (0208 825-9132) oder per Post/Hausbriefkasten angenommen. Eine Terminbuchung und persönliche Vorsprache in der Dienststelle ist nicht mehr erforderlich. Das im Download-Bereich hinterlegte Formular - Bekanntgabe eines Fahrschulwechsels - muss dazu vollständig und leserlich ausgefüllt und unterschrieben übersandt werden. Über die für einen Fahrschulwechsel zu zahlende Gebühr erhalten Sie anschließend einen Gebührenbescheid.


Führerscheinumtausch Sterkrade

Die Führerscheinstelle bietet ab Montag, 2. Mai 2022, als zusätzlichen Service die Möglichkeit, auch im Technischen Rathaus in Sterkrade, Bahnhofstraße 66, einen entsprechenden Antrag auf den Führerscheinumtausch, nach vorheriger Terminreservierung, zu stellen. 
Das Büro im Gebäudeteil D liegt im Erdgeschoss und ist barrierefrei erreichbar. Der fertige Kartenführerschein kommt nach Fertigstellung von der Bundesdruckerei per Direktversand nach Hause! 
Termine für den Führerscheinumtausch in Sterkrade müssen Sie online reservieren oder alternativ telefonisch unter der Telefonnummer: 0208 825-3348.


Online-Terminvergabe

Fahrerlaubnisangelegenheiten werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt. Hier können Sie Ihren gewünschten Termin online reservieren.


Der Fachbereich Fahrerlaubnisangelegenheiten ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis für den Bereich der Stadt Oberhausen zuständig.

Ausnahme: Fahrverbote, diese fallen unter die Aufsicht der Bußgeldbehörde. Um über das Thema Führerschein umfassend zu informieren und einen kurzen Überblick zu verschaffen, haben wir einige Themen im Folgenden kurz dargestellt.


Führerscheine laufen ab!

Führerscheine werden seit dem 19. Januar 2013 in Deutschland nur noch für fünfzehn Jahre befristet ausgestellt. Weil aber noch ältere Modelle, die früher unbefristet ausgestellt wurden und lebenslang galten, im Umlauf sind, müssen diese jetzt alle nach und nach umgetauscht werden. Der Gesetzgeber hat großzügige Fristen eingeräumt, die in der nachstehenden Tabelle abgelesen werden können.

Führerscheine (graue o. rose Papierführerscheine), die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.01.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Führerscheine (Kartenführerscheine), die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr des Führerscheins

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033

Weitere Informationen unter dem Menüpunkt "Umtausch in das EU-einheitliche Muster/Kartenführerschein".


Neuer Service

Ab sofort bietet die Führerscheinstelle den Bürgerinnen und Bürgern einen besonderen Service an. Wer seinen Führerschein umtauschen oder diesen nach Diebstahl oder Verlust neu beantragen muss, kann sich das fertige Dokument bequem nach Hause liefern lassen. Das erspart den erneuten Weg zur Führerscheinstelle und beschleunigt die Bearbeitung ungemein. In der Regel ist der neu beantragte Führerschein schon nach zwei Wochen im heimischen Briefkasten. Die Gebühr für den Direktversand beträgt 4,30 Euro.


Wichtige Änderung

Bürgerinnen und Bürger, die im Einwohnermeldeamt eine Auskunftssperre eingetragen haben und einen Antrag für einen Führerschein oder eine Fahrerkarte stellen, müssen ab sofort zusätzlich zum Ausweisdokument (Ausweis oder Pass) eine Meldebescheinigung vorlegen. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 14 Tage sein.


Öffnungszeiten

Fahrerlaubnisangelegenheiten werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt. Hier können Sie Ihren gewünschten Termin online reservieren.


Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person


Kontakt

Stadt Oberhausen
Führerscheinstelle
Zimmer: 1. Etage, Zimmer 1 bis 6

Am Förderturm 28
46042 Oberhausen

Tel.: 0208 825-9015 und 0208 825-9003
Fax: 0208 825-9132
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de