Führerschein

 

Erwerb einer Fahrerlaubnis

Die zur Antragstellung benötigten Unterlagen richten sich nach der angestrebten Fahrerlaubnisklasse. Hierzu wird auf die nachstehende Auflistung verwiesen.

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse  AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:

  1. Gültiger Personalausweis, Pass oder anderes Ausweisdokument ( zum Beispiel elektronischer Aufenthaltstitel)
  2. aktuelles, biometrisches Lichtbild ( 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1 Jahr) *
  3. Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Augenarzt (nicht älter als 2 Jahre und im Original)
  4. Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung im Original
  5. Name und Anschrift der Fahrschule und sowie der zuständigen TÜV-Prüfstelle
  6. Verwaltungsgebühr in Höhe von derzeit mindestens 43,90 EUR, bei Ersterteilern mit Probezeit mindestens 44,70 Euro
  7. ggfs. Anlage zum Antrag Erteilung einer Fahrerlaubnis AM15 (siehe Downloadbereich)
  8. ggfs. Antrag Begleitendes Fahren ab 17 Jahre und deren Anlage (siehe Downloadbereich)

*Sie können Ihr Lichbild für 7,00 EURO vor Ort erstellen lassen.

Bitte beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch erfasst.  


Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C1/C1E, C/CE, D1/D1E, D/DE
(Vorbesitz der Klasse B erforderlich):

  1. gültiger Personalausweis, Pass oder anderes Ausweisdokument (elektronischer Aufenthaltstitel)
  2. aktuelles, biometrisches Lichtbild ( 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1 Jahr) *
  3. Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nur vom Augenarzt beziehungsweise Arbeits- oder Betriebsmediziner), nicht älter als 2 Jahre und im Original
  4. Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (für die Klasse D und ihre Unterklassen Leistungstest vom Arbeits- oder Betriebsmediziner), nicht älter als 1 Jahr und im Original
  5. Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung im Original
  6. Name und Anschrift der Fahrschule und zuständigen Prüfstelle
  7. Verwaltungsgebühr in Höhe von derzeit mindestens 43,90 bis 73,10 Euro

*Sie können Ihr Lichbild für 7,00 EURO vor Ort erstellen lassen.

Bitte beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch erfasst.  


Fahrerlaubnisse dieser Klassen werden ab Antragstellung auf fünf Jahre befristet erteilt. Für den Antrag müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von circa vier bis sechs Wochen rechnen, in denen die vorgeschriebenen Überprüfungen durchgeführt werden. Eine Verlängerung ist unter Beifügung der obengenannten Unterlagen (Ziffer 1-4) rechtzeitig, circa vier Wochen vor Ablauf, zu beantragen.

Für Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 2 (jetzt Klasse C/CE) , die nach dem 01.01.1950 geboren wurden, erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Sollte die Klasse 2 bereits abgelaufen sein, ist ein Antrag auf Erteilung nach Fristablauf unter Vorlage

  1. aktuelles, biometrisches Lichtbild ( 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1 Jahr) *
  2. gültiger Personalausweis, Pass oder anderes Ausweisdokument ( zum Beispiel elektronischer Aufenthaltstitel)
  3. der ärztlichen Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung, darf nicht älter als 1 Jahr sein und im Original
  4. des augenärztlichen Gutachtens nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nur vom Augenarzt beziehungsweise Arbeits- oder Betriebsmediziner), darf nicht älter als 2 Jahre sein und im Original
  5. des aktuellen Führerscheines

zu stellen.

Die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse C/CE ist in den meisten Fällen prüfungsfrei möglich. Die Gebühr beträgt zur Zeit mindestens 43,90 bis 72,50 Euro.

*Sie können Ihr Lichbild für 7,00 EURO vor Ort erstellen lassen.

Bitte beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch erfasst.  


Wechsel der Fahrschule

Sollte es nach einem bereits erteilten Prüfungsauftrag zu  einem Wechsel der Fahrschule kommen, muss dafür ein Antrag gestellt werden. Dieser Antrag steht Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung. Dieser muss ausgefüllt entweder per Email unter  fuehrerscheinstelle@oberhausen.de oder per Post/ Hausbriefkasten oder per FAX unter 0208-8259132 eingereicht werden. Über die für einen Fahrschulwechsel zu zahlende Gebühr erhalten Sie anschließend einen Gebührenbescheid.


Kontakt

Stadt Oberhausen
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen

Tel.: 0208 825-9019, -9031, -9025, -9377, -9013
Fax: 0208 825-9132
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de