Straßenverkehr
Umschreibung einer Sonderfahrerlaubnis (z.B. Bundeswehrfahrerlaubnis)
Zur Antragstellung sind mitzubringen:
- gültiger Pass oder Personalausweis, Truppenausweis sofern das Dienstverhältnis noch nicht beendet ist. Bei Beendigung des Dienstverhältnis ist eine entsprechende Bescheinigung über den Erwerb der Fahrerlaubnis vorzulegen
- die Sonderfahrerlaubnis im Original
- Lichtbild (35x45mm das die biometrischen Anforderungen erfüllt)
- sofern bereits vorhanden, den Zivilführerschein
- Verwaltungsgebühr von derzeit 43,90 Euro, bei Fahranfängern 44,70 Euro
Kontakt
Stadt Oberhausen
Öffentliche Ordnung
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen
Telefon: 0208 825-9019, -9031, -9025, -9377, -9013
Fax: 0208 825-9132
E-Mail:fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
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