Straßenverkehr

Umschreibung einer Sonderfahrerlaubnis (z.B. Bundeswehrfahrerlaubnis)

Zur Antragstellung sind mitzubringen:

  1. gültiger Pass oder Personalausweis, Truppenausweis sofern das Dienstverhältnis noch nicht beendet ist. Bei Beendigung des Dienstverhältnis ist eine entsprechende Bescheinigung über den Erwerb der Fahrerlaubnis vorzulegen
  2. die Sonderfahrerlaubnis im Original
  3. Lichtbild (35x45mm das die biometrischen Anforderungen erfüllt)
  4. sofern bereits vorhanden, den Zivilführerschein
  5. Verwaltungsgebühr von derzeit 43,90 Euro, bei Fahranfängern 44,70 Euro

Kontakt

Stadt Oberhausen
Öffentliche Ordnung
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen
Telefon: 0208 825-9019, -9031, -9025, -9377, -9013
Fax: 0208 825-9132
E-Mail:fuehrerscheinstelle@oberhausen.de