Führerschein

Fahrerkarte:

"Mit der Verordnung (EG) Nummer 2135/98 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nummer 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr hat der Rat der Europäischen Union im September 1998 die Einführung eines digitalen Kontrollgerätes zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Straßenverkehr beschlossen.

Das bisher eingesetzte mechanische Kontrollgerät, dass sich als manipulationsanfällig erwiesen hat, wird durch ein digitales Kontrollgerät abgelöst."


Betroffen sind folgende Fahrzeuge:

  • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht
  • Omnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen

Personen, die diese Fahrzeuge führen, sind verpflichtet eine für diese Kontrollgeräte entwickelte Fahrerkarte zu erwerben.

Die Ausstellung und eventuelle Entziehung der Fahrerkarten obliegt den Kreisbehörden, in Nordrhein-Westfalen wird diese Aufgabe von den zuständigen Führerscheinstellen übernommen.


Voraussetzungen:

  • Es muss ein Kartenführerschein vorhanden sein (die Führerscheinnummer wird auf der Karte erfasst)
  • Der Hauptwohnsitz muss in Deutschland sein
  • Die Berechtigung, ein Kraftfahrzeug, das unter die EG-Verordnung 3820/85 fällt, zu führen
  • Die Gültigkeit der Fahrerkarte beträgt 5 Jahre

Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung:

  • Gültiger Personalausweis beziehungsweise Reisepass
  • 1 biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm)
  • Kartenführerschein
  • die vorhandene Fahrerkarte (bei Verlängerung/oder Neubeantragung wegen Ablauf der Gültigkeit)

Sollte noch kein Kartenführerschein vorhanden sein, ist die gleichzeitige Beantragung notwendig (bitte zusätzlich ein biometrisches Passbild und 24,00 Euro mitbringen)

Die Fahrerkarte muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden

Die erforderliche Gebühr für die Ausstellung der Fahrerkarte beträgt 38,00 Euro, bei Zusendung per Post 41,00 Euro und ist bei Antragstellung zu zahlen.
Der Bearbeitungszeitraum beträgt max. 14 Tage.


Gespeicherte Daten auf der Karte:

  • Ausstellender Staat
  • Gültigkeit und Ausstellungsdatum
  • Name, Geburtsdatum, Nummer des Kartenführerscheines
  • Daten der Nutzung des Fahrzeuges: Datum, Zeiten, amtliches Kennzeichen, Kilometerstand
  • Aktivitäten: Datum, Zeit, gesamte gefahrene Strecke, Änderung der Aktivität (Fahrt, Pause und so weiter), zweiter Fahrer
  • Ereignisse, Fehler, Kontrollen
  • Die Daten von etwa 28 Tagen bei durchschnittlicher Fahreraktivität können auf der Karte gespeichert werden, dann ist das herunterladen der Daten notwendig

Kontakt

Stadt Oberhausen
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen
Tel.: 0208 825-9019, -9031, -9025, -9377, -9013
Fax: 0208 825-9132
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de