Straßenverkehr

Umtausch in das EU-einheitliche Muster

Um den alten grauen oder rosafarbenen Führerschein in einen Kartenführerschein umzutauschen, benötigen Sie:

  1. den alten Führerschein
  2. ein Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung), das die biometrischen Anforderungen erfüllt. Sollte aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung ständig getragen werden, sind Ausnahmen lediglich mit einer entsprechenden Bescheinigung der Gemeinde nachzuweisen
  3. gültiger Personalausweis, Pass oder anderes Ausweisdokument ( zum Beispiel elektronischer Aufenthaltstitel)
  4. Verwaltungsgebühr in Höhe von derzeit 25,30 Euro

Wenn Ihr Führerschein bis zum 31.12.1998 ( Papierführerschein) in einer anderen Stadt ausgestellt wurde, benötigt die Fahrerlaubnisbehörde eine Karteikartenabschrift, die Sie bereits im Vorfeld der Vorsprache bei der ausstellenden Behörde telefonisch anfordern sollten.

Der Antrag für den Umtausch des Führerscheins muss persönlich in der Führerscheinstelle, nach vorheriger Terminbuchung, gestellt werden.

Eine Abholung des Kartenführerscheins durch eine bevollmächtigte Person ist grundsätzlich möglich. Dazu sind die Vorlage einer formlosen Vollmacht, die Vorlage des "alten" Führerscheins des Antragstellers sowie die Vorlage beider gültigen Ausweise oder Pässe erforderlich. Dieses ist jedoch nur nach vorheriger Terminbuchung möglich.

Alternativ besteht die Möglichkeit vom Direktversand des Kartenführerscheins seitens der Bundesdruckerei Gebrauch zu machen. Die Kosten dafür betragen zusätzlich 4,30 Euro, ersparen aber den erneuten Weg zur Führerscheinstelle.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Öffentliche Ordnung
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen
Telefon: 0208 825-9019, -9031, -9025, -9377, -9013
Fax: 0208 825-9132
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de