Führerschein

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

(zum Beispiel Taxi, Mietwagen)
Wer gewerblich Personen befördern möchte, zum Beispiel im Mietwagen oder Taxi, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Entsprechende Anträge können in der Führerscheinstelle gestellt werden.

Folgende Antragsunterlagen sind bei persönlicher Vorsprache mitzubringen:

  1. ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung, (vom Hausarzt beziehungsweise Arbeits- oder Betriebsmediziner) darf nicht älter als 1 Jahr sein und im Original
  2. augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (vom Augenarzt beziehungsweise Arbeits- oder Betriebsmediziner), darf nicht älter als 2 Jahre sein und im Original
  3. betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten nach § 11 Abs. 2 Satz 2, Nr. 3 zur Anlage 15 der Fahrerlaubnisverordnung.
  4. gültiger Personalausweis oder Reisepass
  5. aktueller Führerschein

Die Verwaltungsgebühr beträgt derzeit 43,90 Euro . 

Sofern der Bewerber um eine entsprechende Fahrerlaubnis noch nicht in Besitz des Kartenführerscheines ist, ist auch in diesem Fall der Umtausch in den neuen Kartenführerschein vorgeschrieben (zusätzliche Gebühr in Höhe von 25,30 Euro und 1 Passbild, dass die biometrischen Anforderungen erfüllt).

Das in jedem Fall erforderliche Führungszeugnis wird durch die Fahrerlaubnisbehörde beantragt. Die Gebühr dafür beträgt 13 Euro.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen
Tel.: 0208 825-9019, -9031, -9025, -9377, -9013
Fax: 0208 825-9132
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de