Standesamt

Geburtsbeurkundung

Informationen für Eltern neugeborener Kinder

 

Sie sind gerade Eltern geworden oder Sie erwarten ein Kind?

Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wird.

Also werden alle Kinder, die in Oberhausen geboren werden, vom Standesamt Oberhausen beurkundet und in das Geburtenregister eingetragen.

Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Frist von einer Woche dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Wenn Ihr Kind in einem Krankenhaus geboren wird, ist die Krankenhausverwaltung verpflichtet, die Geburt dem Standesamt anzuzeigen.

Das Krankenhaus erledigt die Anzeige automatisch für Sie.

Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme Ihnen die Geburtsanzeige aus, die Sie dem Standesamt vorlegen müssen.

Aufgrund der Anzeige der Geburt Ihres Kindes kann die Geburt noch nicht beurkundet werden, es sind weitere Unterlagen einzureichen.

Die Frage welche Unterlagen das sind, richten sich nach dem Personenstand der Eltern (ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet) und außerdem nach deren Staatsangehörigkeit.

Unter Unterlagen für die Beurkundung einer Geburt wird versucht, die notwendigen Unterlagen aufzulisten.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Alle genannten Urkunden und Übersetzungen sind als Original und nicht in Kopie einzureichen.

Es muss außerdem der/die Vorname/n des Kindes bestimmt werden.

Wer den/die Vornamen eines Kindes bestimmt, richtet sich nach dem  Sorgerecht.

Haben die Eltern die Sorge gemeinsam, legen Sie den/die Vornamen für Ihren Nachwuchs auch gemeinsam fest.
Die Sorge gemeinsam haben

  1. miteinander verheiratete Eltern und
  2. nicht miteinander verheiratete Eltern, wenn sie ein entsprechend Erklärung über die gemeinsame Sorge beim Jugendamt abgegeben haben.

Unter Elterliche Sorge erhalten Sie weitere Informationen zum  Sorgerecht und Bestimmung des Vornamens.

Der Geburtsname des Kindes ist abhängig vom Familienstand der Kindesmutter, von den abgegebenen Erklärungen und von der Staatsangehörigkeit der Eltern und der damit verbundenen möglichen  Rechtswahl.

Unter Geburtsnamen des Kindes erhalten Sie weitere Informationen.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet ist ein Vaterschaftsanerkenntnis mit Zustimmung der Kindesmutter erforderlich, wenn der Kindesvater in das Geburtenregister mit eingetragen werden soll.

Unter Vaterschaftsanerkenntnis/Mutterschaftsanerkenntnis erhalten Sie weitere Informationen.

Wenn eine Anerkennung der Vaterschaft erforderlich ist, wo müssen die nicht verheirateten Eltern hin?

  1. Standesamt
    Wenn noch kein Vaterschaftsanerkenntnis mit Zustimmung der Kindesmutter vorliegt ist eine persönliche Vorsprache im Standesamt nach vorheriger Terminvereinbarung erforderlich.
  2. Jugendamt
    Wenn die Vaterschaft anerkannt werden soll und gleichzeitig eine Erklärung über die gemeinsame Sorge erfolgen soll, vereinbaren Sie vor Ihrer Vorsprache beim Jugendamt, Aufgabengebiet Amtsvormundschaften/ Amtsbeistandschaften  einen Termin.
    Auskunft erteilt Ihnen der Fachbereichsleiter Herr Nebel Telefon 0208 825-9322,
    E-Mail: hartmut.nebel@oberhausen.de .

Ein angebotener Service, wenn Sie im Clemenshospital oder im EKO in Oberhausen entbinden!

Wenn Sie die jeweils in Frage kommenden Urkunden und Dokumente zur Entbindung mit  in das Krankenhaus bringen, leitet die Krankenhausverwaltung Ihre Unterlagen mit der Geburtsanzeige an das Standesamt weiter. Die Geburt Ihres Kindes kann bei Vollständigkeit der Unterlagen zügig beurkundet werden.
Ihre eingereichten Unterlagen und die gebührenpflichtigen Urkunden und gebührenfreien Bescheinigungen werden Ihnen als Eltern per Post zugestellt.

Öffnungszeiten
Beratungen und Beurkundungen von Geburten, Vaterschaftsanerkennungen und nachträglichen Namenserklärungen werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt.

Hinterlassen Sie bitte unter der Hotline-Nr. 0208 825-2070 eine Nachricht, wenn wir Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen können.

Geben Sie unbedingt Ihre Telefonnummer, den Namen des Kindes, das Geburtsdatum und Ihren Namen an. 

Sie erreichen uns auch per E-Mail unter geburten@oberhausen.de  

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag   08:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

 

Welche Kosten entstehen?
Gebührenpflichtig, je 10,00 €

  1. Ihre persönliche Geburtsurkunde (auf Wunsch im Stammbuchformat)
  2. Mehrsprachige internationale Geburtsurkunde für das Konsulat bei Kindern ausländischer Eltern

Wenn Sie den Service des Clemenshospitals oder des EKO in Anspruch nehmen, fügen Sie die Gebühr bitte in passender Stückelung Ihren Unterlagen bei.

Gebührenfrei  (nur bei der ersten Ausstellung)

  1. Geburtsurkunde für die Krankenkasse der Mutter
  2. Geburtsurkunde für die Beantragung von Kindergeld
  3. Geburtsurkunde für die Beantragung von Elterngeld

Die Urkunden dürfen für andere Zwecke nicht kopiert und verwendet werden. Es handelt sich nicht um eine allgemeingültige Personenstandsurkunde.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Sachgebiet Standesamt
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Gebäude C Zimmer C 301 bis C 304
Hotline: 0208 825-2070
Fax: 0208 825-2723
E-Mail: geburten@oberhausen.de