Standesamt

Geburtsbeurkundung

Aktuelle Informationen für Eltern neugeborener Kinder in Oberhausen

Sie sind gerade Eltern geworden und benötigen die Geburtsurkunden für Ihr Neugeborenes?

Momentan haben beide Geburtskliniken den Service der Übermittlung Ihrer Unterlagen vorübergehend eingestellt.


Senden Sie uns daher bitte in einem ersten Schritt eine E-Mail an geburten@oberhausen.de mit folgenden Daten:

  • Elterndaten: Namen, Adresse, Geburtsdaten und Geburtsorte, Familienstand (ledig, verheiratet (Tag und Ort der Eheschließung), geschieden, verwitwet), Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adressen)
  • Daten des Kindes: Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtskrankenhaus

Das Geburtskrankenhaus übermittelt nach wie vor die Geburtsanzeige des Kindes.
Sobald uns diese Geburtsanzeige vorliegt, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf und informieren Sie über die einzureichenden Unterlagen. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Eine erste Übersicht über die erforderlichen Unterlagen finden Sie hier: Unterlagen für die Beurkundung einer Geburt  
Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen sind als Original und nicht in Kopie einzureichen.

Weiterhin benötigen wir eine Erklärung zum Vornamen des Kindes. Den Vordruck finden Sie hier
Wer den/die Vornamen eines Kindes bestimmt, richtet sich nach dem Sorgerecht.

Haben die Eltern die Sorge gemeinsam, legen Sie den/die Vornamen für Ihren Nachwuchs auch gemeinsam fest.
Die Sorge gemeinsam haben

  1. miteinander verheiratete Eltern und
  2. nicht miteinander verheiratete Eltern, wenn sie eine entsprechende Erklärung über die gemeinsame Sorge beim Jugendamt abgegeben haben.

Unter Elterliche Sorge erhalten Sie weitere Informationen zum Sorgerecht und Bestimmung des Vornamens.


Der Geburtsname des Kindes ist abhängig vom Familienstand der Kindesmutter, von den abgegebenen Erklärungen und von der Staatsangehörigkeit der Eltern und der damit verbundenen möglichen Rechtswahl. Unter Geburtsnamen des Kindes erhalten Sie weitere Informationen.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet ist ein Vaterschaftsanerkenntnis mit Zustimmung der Kindesmutter erforderlich, wenn der Kindesvater in das Geburtenregister mit eingetragen werden soll. Unter Vaterschaftsanerkenntnis/Mutterschaftsanerkenntnis erhalten Sie weitere Informationen.

Wenn eine Anerkennung der Vaterschaft erforderlich ist, wo müssen die nicht verheirateten Eltern hin?

  1. Standesamt
    Wenn noch kein Vaterschaftsanerkenntnis mit Zustimmung der Kindesmutter vorliegt ist eine persönliche Vorsprache im Standesamt nach vorheriger Terminvereinbarung erforderlich.
  2. Jugendamt
    Wenn die Vaterschaft anerkannt werden soll und gleichzeitig eine Erklärung über die gemeinsame Sorge erfolgen soll, vereinbaren Sie vor Ihrer Vorsprache beim Jugendamt, Aufgabengebiet Amtsvormundschaften/Amtsbeistandschaften einen Termin.
    Auskunft erteilt Ihnen der Fachbereichsleiter Herr Nebel Telefon 0208 825-9322, E-Mail: hartmut.nebel@oberhausen.de.

Erreichbarkeit
Beratungen, Vaterschaftsanerkennungen und nachträglichen Namenserklärungen werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt. Hinterlassen Sie bitte unter der Hotline-Nr. 0208 825-2070 eine Nachricht, wenn wir Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen können.
Geben Sie unbedingt Ihre Telefonnummer, den Namen des Kindes, das Geburtsdatum und Ihren Namen an. 
Oder senden Sie uns auch eine E-Mail unter geburten@oberhausen.de.


Mit der Geburtsbeurkundung erhalten Sie automatisch folgende gebührenfreie Urkunden:
  1. Geburtsurkunde für die Krankenkasse der Mutter
  2. Geburtsurkunde für die Beantragung von Kindergeld
  3. Geburtsurkunde für die Beantragung von Elterngeld

Kontakt

Stadt Oberhausen
Sachgebiet Standesamt
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Gebäude C Zimmer C 301 bis C 304
Hotline: 0208 825-2070
Fax: 0208 825-2723
E-Mail: geburten@oberhausen.de