Standesamt
Sterbefallbeurkundung
Kurzbeschreibung:
Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.
Zuständig ist:
Für die Beurkundung im Sterberegister ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Diese Kosten entstehen:
Gebühr für die Erteilung einer Sterbeurkunde 10,- Euro. Zweites und jedes weitere Stück dieser Urkunden, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt werden, die Hälfte der vorgenannten Gebühr.
Bitte bringen Sie mit:
Je nach Familienstand der Verstorbenen sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Falls Bestattungsunternehmen beauftragt sind, haben diese grundsätzlich in ihrem Leistungsservice vorgesehen, für eine ordnungsgemäße Sterbefallbeurkundung zu sorgen. Eine Vorsprache von Angehörigen der Verstorbenen ist somit kaum noch erforderlich.
So erreichen Sie uns
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr; nachmittags nach Vereinbarung |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Ansprechpartner
Name | Telefon | Zimmer |
---|---|---|
Anja Rauer | 0208 825-2612 | C 306 |
Anke Browatzki | 0208 825-2569 | C 305 |
Stefanie Moeijes | 0208 825-2692 | C 308 |
Benutzen Sie bitte den Anrufbeantworter, wenn wir Ihr Gespräch nicht persönlich entgegennehmen können. Sie erhalten einen Rückruf.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Standesamt
Technisches Rathaus
Gebäude C 3. Etage
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen
E-Mail: sterbefaelle@oberhausen.de
Fax: 0208 825-2723