Bodenschutz und Altlasten

Kataster der Flächen mit Bodenbelastungsverdacht

Im Kataster der Flächen mit Bodenbelastungsverdacht sind alle Daten, Tatsachen und Erkenntnisse enthalten, die der Stadt über folgende Flächen vorliegen:

  • Altablagerungen  (z. B. stillgelegte Deponien, Verfüllungen)
  • Altstandorte (z. B. stillgelegte Anlagen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde)
  • in Betrieb befindliche Standorte der Erhebungsklasse I des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)
  • systematische Materialeinbauten  ( z. B. Dämme, Deiche, Lärmschutzwälle)

Bei einigen dieser Flächen besteht ein Gefahrenverdacht. In diesen Fällen spricht man von "Altlast-Verdachtsflächen" oder "Verdachtsflächen" im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes. Die Bodenschutzgesetze des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichten alle Kreise und kreisfreien Städte, Kataster dieser Art zu führen.

Das Kataster der Flächen mit Bodenbelastungsverdacht dient heute überwiegend

  • der Gefahrenabwehr für die Bevölkerung,
  • der Unterstützung des Strukturwandels in Oberhausen,
  • der städtischen Bauleitplanung und dem städtischen Grundstücksverkehr,
  • den privaten Bauherren und Architekten sowie
  • der Schaffung von Planungs- und Rechtssicherheit bei Bürgern, Investoren, Verwaltung und politischen Entscheidungsträgern.

Verdachtsflächenkataster wurden ab 1980 nach spektakulären Schadensfällen u. a. in Hamburg, Dortmund und Bielefeld ursprünglich zur Gefahrenabwehr für die Bevölkerung eingerichtet. Bald wurden die Kataster auch für die städtische Bauleitplanung, für die Genehmigung privater Bauvorhaben und für den kommunalen Grundstücksverkehr eingesetzt.

In Oberhausen gibt es seit 1983 ein Verdachtsflächenkataster, in dem damals 33 Flächen erfasst waren. Danach wurde das Kataster mehrmals überarbeitet und aktualisiert. 1994 wurden flächendeckend durch Auswertung aller verfügbaren Quellen wie z. B. der Gewerbekartei, mehrerer Archive, alter Akten, historischer Karten und Luftbilder etc. alle Altablagerungen und Altstandorte nacherhoben. Nach Einführung des Bodenschutzrechtes ab 1999 ist mit der Ermittlung bestehender Betriebe und systematischer Materialeinbauten in Oberhausen die Zahl der Flächen mit Bodenbelastungsverdacht auf momentan 1.650 angestiegen (Stand 2018). Davon sind jeweils ungefähr 500 Altstandorte und 500 Altablagerungen.

Auf Grundlage des Umweltinformationsrechtes können sich alle interessierten Bürger und Bürgerinnen über Flächen mit Bodenbelastungsverdacht innerhalb Oberhausens informieren. 

Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich an die Untere Bodenschutzbehörde.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Untere Bodenschutzbehörde
Bodenschutz und Altlasten
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66 / Gebäude B, 6. Etage
46042 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3611
Fax: 0208 825-3704
E-Mail: fachbereich.altlasten@oberhausen.de

 

 

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