Zulassung
Neuzulassung
Für die erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, früher: Doppelkarte)
- Bankverbindung IBAN und BIC (zum Einzug der Steuern)
Zulassung für natürliche Personen zusätzlich:
- Personalausweis oder Reisepass
- (Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download auf der Startseite Zulassung) und Personalausweis / Reisepass des/der Antragstellers/in und Bevollmächtigten)
- Ermächtigung zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer
- Bei Zulassungen für Minderjährige sind zusätzlich die schriftliche Einwilligung und der Personalausweis / Reisepass beider Erziehungsberechtigten mit zu bringen.
Zulassung für juristische Personen zusätzlich:
- Handelsregisterauszug: Kopie Personalausweis des Geschäftsführers
- Bescheinigung der Gewerbestelle der Stadt Oberhausen, die nicht älter ist als drei Jahre:
Original Personalausweis des Geschäftsführers
Zulassung für Vereine zusätzlich:
- Auszug aus dem Vereinsregister: Kopie Personalausweis des Geschäftsführers
Kontakt
Stadt Oberhausen
Öffentliche Ordnung
Kfz-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen
Tel.: 0208 825-9029, -9023, -9017, -9011, -9007, -9005
Fax: 0208 825-9133
E-Mail: kfz-zulassungsstelle@oberhausen.de
AbmeldungAnschriftenänderungenAusfuhrkennzeichenHalterauskünfteKurzzeitkennzeichenNamensänderungNeue FahrzeugpapiereNeuzulassungÖffnungszeitenOldtimerkennzeichenRotes KennzeichenTechnische ÄnderungenUmschreibung innerhalb OberhausensUmschreibung von außerhalbUmschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel mit KennzeichenübernahmeWunschkennzeichen