Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer auf gewerbliche Unternehmen. Sie gehört – ebenso wie die Grundsteuer – zu den sogenannten Realsteuern und stellt eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden dar.
Wer setzt die Gewerbesteuer fest?
Die Besteuerungsgrundlagen werden zunächst vom zuständigen Finanzamt ermittelt. Das Finanzamt erlässt hierzu einen Gewerbesteuermessbescheid und teilt den festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag der Stadt Oberhausen mit.
Auf Grundlage dieses Messbetrages setzt die Stadt Oberhausen die Gewerbesteuer fest.
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem vom Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag und dem Hebesatz der Stadt Oberhausen.
Beispiel:
- Gewerbesteuermessbetrag: 1.000,00 €
- Hebesatz der Stadt Oberhausen: 580 %
- Festzusetzende Gewerbesteuer: 5.800,00 €
Hebesatz der Stadt Oberhausen
Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt seit dem 01.01.2018 580 %.
Einwendungen gegen den Gewerbesteuermessbescheid
Wenn Sie mit den Feststellungen des Finanzamtes nicht einverstanden sind, beispielsweise hinsichtlich des Gewinns oder des festgesetzten Gewerbesteuermessbetrages, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt.
Die Stadt Oberhausen ist an die Feststellungen des Finanzamtes gebunden und kann diese nicht ändern.
Ansprechpartner
Bei Fragen zur Festsetzung oder Veranlagung der Gewerbesteuer stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbesteuer gerne zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich bei konkreten Anliegen an die zuständige Sachbearbeiterin oder den zuständigen Sachbearbeiter Ihres Buchstabenbereichs.
Ansprechpartner
| Aufgabengebiet | Sachbearbeiter/in | Telefonnummer 0208/825- |
Zimmer |
|---|---|---|---|
| Arbeitsgruppenleitung | Frau Evli |
2422 | 53 |
| A - Feld | Frau Schumacher | 2234 | 55 |
| Fele - Kin | Frau Piria | 2465 | 6 |
| Kio - Mal | Frau Bürger | 2535 | 49 |
| Mam - Q | Frau Dittberner | 2672 | 59 |
| R - Z | Frau Wierk | 2340 | 61 |
| Sonderaufgaben | Frau Huhn |
2312 | 67 |
| Stundungs- und Aussetzungsverfahren | Herr Klocke | 2418 | 49 |
| Gewerbesteuerprüfer | Herr Kühsel | 2630 | 57 |
| Gewerbesteuerprüfer | Herr Trittmacher | 2562 | 57 |
Öffnungszeiten
| Montag | 08.30 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.00 Uhr |
| Dienstag | 08.30 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.30 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.30 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.00 Uhr |
| Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Gewerbesteuer
Schwartzstr. 72
46045 Oberhausen
E-Mail: gewerbesteuer@oberhausen.de