Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer auf gewerbliche Unternehmen. Sie gehört – ebenso wie die Grundsteuer – zu den sogenannten Realsteuern und stellt eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden dar.
 

Wer setzt die Gewerbesteuer fest?

Die Besteuerungsgrundlagen werden zunächst vom zuständigen Finanzamt ermittelt. Das Finanzamt erlässt hierzu einen Gewerbesteuermessbescheid und teilt den festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag der Stadt Oberhausen mit.
Auf Grundlage dieses Messbetrages setzt die Stadt Oberhausen die Gewerbesteuer fest.
 

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem vom Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag und dem Hebesatz der Stadt Oberhausen.
 

Beispiel:

  • Gewerbesteuermessbetrag: 1.000,00 €
  • Hebesatz der Stadt Oberhausen: 580 %
  • Festzusetzende Gewerbesteuer: 5.800,00 €
     

Hebesatz der Stadt Oberhausen

Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt seit dem 01.01.2018 580 %.
 

Einwendungen gegen den Gewerbesteuermessbescheid

Wenn Sie mit den Feststellungen des Finanzamtes nicht einverstanden sind, beispielsweise hinsichtlich des Gewinns oder des festgesetzten Gewerbesteuermessbetrages, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt.
Die Stadt Oberhausen ist an die Feststellungen des Finanzamtes gebunden und kann diese nicht ändern.
 

Ansprechpartner

Bei Fragen zur Festsetzung oder Veranlagung der Gewerbesteuer stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbesteuer gerne zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich bei konkreten Anliegen an die zuständige Sachbearbeiterin oder den zuständigen Sachbearbeiter Ihres Buchstabenbereichs.

 

Ansprechpartner

Aufgabengebiet Sachbearbeiter/in Telefonnummer
0208/825-
Zimmer
Arbeitsgruppenleitung Frau Evli
 
2422 53
A - Feld Frau Schumacher 2234 55
Fele - Kin Frau Piria 2465 6
Kio - Mal Frau Bürger 2535 49
Mam - Q Frau Dittberner 2672 59
R - Z Frau Wierk 2340 61
Sonderaufgaben Frau Huhn
 
2312 67
Stundungs- und Aussetzungsverfahren Herr Klocke 2418 49
Gewerbesteuerprüfer Herr Kühsel 2630 57
Gewerbesteuerprüfer Herr Trittmacher 2562 57

 

Öffnungszeiten

Montag 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr  

Kontakt

Stadt Oberhausen
Gewerbesteuer
Schwartzstr. 72
46045 Oberhausen

E-Mail: gewerbesteuer@oberhausen.de