Tätigkeitsberichte der örtlich zuständigen Behörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW

Die nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) zuständigen Behörden müssen alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht erstellen, diesen veröffentlichen und den kommunalen Vertretungsgremien sowie den Aufsichtsbehörden vorlegen (§ 14 Abs. 12 WTG).

Das Wohn- und Teilhabegesetz hat u.a. den Zweck die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung nutzen, vor Beeinträchtigungen zu schützen. Dazu unterliegen Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (Altenpflegeeinrichtungen, Wohnstätten für Menschen mit Behinderung), Gasteinrichtungen (Hospize, Kurzzeitpflege-, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen), selbst- und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften, Werkstätten für behinderte Menschen, Ambulante Dienste und Angebote des Servicewohnen einer Anzeigepflicht.

Darüber hinaus unterliegen Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, Gasteinrichtungen, Wohngemeinschaften und Werkstätten für behinderte Menschen einer regelmäßigen Überprüfung (Regel- und anlassbezogene Prüfungen). Sofern die Anforderungen nach dem Gesetz oder auf Grund des Gesetzes nicht erfüllt werden, sind die wesentlichen Mittel der behördlichen Qualitätssicherung die Beratung, die Anordnung, der Aufnahmestopp sowie die Betriebsuntersagung.

Die detaillierten Tätigkeiten, die gesetzlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, die Herausforderungen und Kooperationen können dem Tätigkeitsbericht entnommen werden.

Die letzten vier Berichte finden Sie unten im Download-Bereich!

Kontakt

Stadt Oberhausen
Behörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz ("Heimaufsicht")
Klaus Howoritsch
N.N.
Gabriele Müntjes
Gabriele Kerner
Schwartzstraße 72
46042 Oberhausen
Tel.: 0208 825-2595/ -2966 / -2965 / -2279
Fax: 0208 825-9203
E-Mail: wtg@oberhausen.de