Jugendgerichtshilfe

Angebote

Schadenswiedergutmachung 

Regulierung des durch eine Straftat entstandenen materiellen Schadens, ohne dass eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten zwingende Voraussetzung ist.

In Einzelgesprächen mit Schädigerinnen und Schädigern und Geschädigten wird der entstandene Schaden ermittelt und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zur Schadenswiedergutmachung erarbeitet.

Bild Kleingeld

Dies kann sowohl eine finanzielle Rückerstattung als auch die aktive Beseitigung von Sachschäden durch eigene Arbeitsleistung umfassen. Die getroffenen Vereinbarungen werden vertraglich festgehalten.


Teilnahmevoraussetzungen:

  • Alter: 14 - 20 Jahre
  • Eine klare Sach- und Rechtslage (Geständigkeit/Schuldfeststellung).
  • Die Gesprächsbereitschaft auf beiden Seiten.
  • Das Vorhandensein eines regulierbaren Schadens.

Termine:

Die Durchführung der Schadenswiedergutmachung ist in jedem Stadium des Verfahrens möglich.
Die Kontaktaufnahme kann bereits direkt nach der polizeilichen Vernehmung erfolgen (bereits im Rahmen der polizeilichen Vernehmung erfolgt ggf. ein Hinweis auf diese Möglichkeit); ansonsten erfolgt die Einladung unmittelbar nach Rechtskraft des Urteils; bei Einstellungsbeschlüssen innerhalb weniger Tage nach der Hauptverhandlung; im Diversionsverfahren unmittelbar im Gespräch bei der Jugendgerichtshilfe.


Bemerkungen:

Im Gegensatz zum Täter-Opfer-Ausgleich  ist die Durchführung einer Schadenswiedergutmachung auch als jugendrichterliche Weisung/Auflage generell unproblematisch.
Die Jugendgerichtshilfe benachrichtigt den zuständigen Jugendrichter bzw. die Staatsanwaltschaft über die durchgeführte Schadenswiedergutmachung.

Kontakt

Stadt Oberhausen 
Jugendgerichtshilfe

Jeannette Wagner Tel.: 0208 825-2447
E-Mail: j.wagner@oberhausen.de
Nathalie Rahner-Geerlings Tel.: 0208 825-2441
E-Mail: nathalie.rahner@oberhausen.de
Patrick Eberle Tel.: 0208 825-2952
E-Mail: patrick.eberle@oberhausen.de
Sabrina Vogt Tel.: 0208 825-2854
E-Mail: sabrina.vogt@oberhausen.de
Fax: 0208 825-5335