Jugendgerichtshilfe

Angebote

Leseweisung 

Bücher im Regal

Jugendliche und Heranwachsende sollen durch ausgewählte Literatur zum Nachdenken über ihr Verhalten bzw. ihre Situation angeregt werden.

Es steht Literatur zu verschiedenen, jugendspezifischen Themen zur Verfügung. Durch die Lektüre wird die Tat bzw. die Situation des jungen Menschen aus einer anderen Perspektive beleuchtet. Mit Hilfe der Literatur setzen sich die Jugendlichen/Heranwachsenden eigenständig mit ihrer Tat oder Lebenssituation auseinander und werden an konkrete Veränderungsmöglichkeiten herangeführt.

Nach dem Lesen der ausgewählten Literatur (Zeitvorgabe ca. 4 - 6 Wochen) gibt es immer ein Reflexionsgespräch, ggf. mit eingehender Bearbeitung des Buchinhalts.


Teilnahmevoraussetzungen:

  • Alter: 14 - 20 Jahre, Ausnahmen nach Absprache
  • Leseverständnis in Deutsch, auch niedriges Leseniveau
  • Urteil mit entspr. Weisung/Auflage gem. §§10, 15 JGG
  • Beschluss gem. §§45/47 JGG mit entspr. Weisung/Auflage
  • Vorläufige Einstellung durch die Staatsanwaltschaft gem. §45 II JGG mit entspr. Auflage
  • Teilnahme auf freiwilliger Basis in jedem Stadium des Verfahrens möglich
  • Nach Absprache in präventiven Gesprächen (z.B. mit Schulen)
  • Die Weisung muss einen Sinn haben:
    Die Tat oder die Lebenssituation müssen thematisch zur Leseweisung passen und die entsprechenden Bücher müssen vorhanden sein.

Termine:

  • Durchführung zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich
  • Es werden Einzelgespräche mit den Jugendlichen/Heranwachsenden geführt

Bemerkungen:

  • Teilnahme auch im Rahmen eines pädagogischen Gespräches bei Strafunmündigen möglich
  • Umfang und Intensität der mündlichen oder schriftlichen Lektürebearbeitung werden anhand der individuellen Fähigkeiten jeweils durch die JGH anhand eines Vorgespräches festgelegt.
  • Der Einsatz erfolgt durch den Einsatzzettel, woraufhin sich die Jugendlichen/Heranwachsenden innerhalb von 10 Tagen bei der durchführenden Fachkraft eigenständig melden sollen

Kontakt

Stadt Oberhausen
Jugendgerichtshilfe
Sabrina Vogt
Telefon: 0208 825-2854
Fax: 0208 825-5335
E-Mail: sabrina.vogt@oberhausen.de