Jugendgerichtshilfe
Angebote
Alles im Rahmen
Gruppenpädagogische Maßnahme für Jugendliche und Heranwachsende, die mit einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz oder mit einem anderen Delikt (in Verbindung mit BtM- oder legalem Drogenkonsum) in Erscheinung getreten sind.
Schwerpunkte der Maßnahme sind:
- Informationen über Suchtentstehung, Auseinandersetzung mit dem eigenen Umgang mit Suchtmitteln, gesundheitliche Risiken, rechtliche Aspekte,
- Beratung und Betreuung für Betroffene, Angehörige und Interessierte (auf Wunsch anonym)
- lösungsorientierte Vorbeugung
- Neubewertung und Veränderung des Konsumverhaltens
Teilnahmevoraussetzungen:
- Alter: 14-18 Jahre, Ausnahmen nach Absprache – wichtig: für bereits Suchtmittelabhängige ist das Projekt nicht vorgesehen
- Auf freiwilliger Basis im Vorfeld eines Strafverfahrens
- Als erzieherische Einwirkung der Schule
- Urteil mit entspr. Weisung/Auflage gem. §§ 10, 15 JGG
- Beschluss gem. §§ 45/47 JGG mit entsprechender Weisung/Auflage
- Vorläufige Einstellung durch die Staatsanwaltschaft gem. § 45 II JGG mit entsprechender Weisung/Auflage
- Die Teilnahme ist darüber hinaus auf freiwilliger Basis in jedem Stadium des Verfahrens und als Bewährungsauflage möglich.
Termine:
- Durchlaufendes Projekt, ein Einstieg ist jederzeit möglich!
- Das Projekt besteht aus 4 thematisch in sich abgeschlossenen Modulen, die in monatlichem Abstand angeboten werden.
- Erfolgreiche Teilnehme nur bei Besuch aller 4 Module.
- Die Weisungslaufzeit muss dementsprechend mindestens auf fünf Monate angelegt sein.
Bemerkungen:
- Die Teilnahme kann unabhängig vom Tatvorwurf in dem zugrunde liegenden Verfahren erfolgen. Maßgeblich ist allein das tatsächliche Vorhandensein einer Suchtmittelproblematik.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Jugendgerichtshilfe
Andreas Hufschmidt
Telefon: 0208 825-3448
E-Mail: andreas.hufschmidt@oberhausen.de
Fax: 0208 825-5335
Termin
Jeweils am 2. Dienstag im Monat
17:30 - 20:00
Veranstaltungsort
Drogenberatungsstelle
Dorstener Str. 52
46145 Oberhausen