Jugendgerichtshilfe

Angebot

Reflexionsaufsatz


Den Jugendlichen /Heranwachsenden wird in jedem Verfahrensstadium die Möglichkeit gegeben persönliche Themen und /oder tatbezogen schriftlich zu reflektieren. Der persönliche Reflexionsbogen besteht aus verschiedenen Fragen zur Person der Jugendlichen/ Heranwachsenden und soll aufzeigen, wo ggf. Probleme bestehen und Hilfsangebote gemacht werden können.

Es ist auch möglich, dass freie Aufsätze zu verschiedenen Taten (z. B. Waffen, Gewalt, Mobbing…) verfasst werden.

Der Anspruch an den Aufsatz ist individuell auf die Fähigkeiten der Jugendlichen/Heranwachsenden anzupassen.

Der Aufsatz wird durch die JGH geprüft und ggf. auch nachbesprochen.


Teilnahmevoraussetzungen:

  • Alter: 14-20 Jahre, Ausnahmen nach Absprache
  • Auf freiwilliger Basis im Vorfeld eines Strafverfahrens
  • Urteil mit entspr. Weisung/Auflage gem. §§ 10, 15 JGG
  • Beschluss gem. §§ 45/47 JGG mit entsprechender Weisung/Auflage
  • Vorläufige Einstellung durch die Staatsanwaltschaft gem. § 45 II JGG mit entsprechender Weisung/Auflage

Termine:

  • Durchführung zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich.

Bemerkungen:

  • Der persönliche Reflexionsbogen kann per Post oder E-Mail versendet werden.

KONTAKT:

Stadt Oberhausen
Jugendgerichtshilfe
Telefon: 0208 825-2544
Fax: 0208 825-5335
E-Mail: jugendgerichtshilfe@oberhausen.de