Jugendgerichtshilfe

Angebote

Bild älterer Herr mit Starthilfekabeln


Weisung, Kontakt zur Berufsberatungsstelle aufzunehmen
(in Kooperation mit Starthilfe e. V.)

Berufseinstiegshilfen für straffällig gewordene, arbeitssuchende Jugendliche und Heranwachsende:

Diese Beratungsweisung unterstützt Jugendliche und Heranwachsende bei einer realistischen Berufswahlentscheidung, stärkt ihre berufliche und soziale Handlungskompetenz und soll dazu beitragen, ihre individuellen Chancen für eine (dauerhafte) Eingliederung in das Berufs- und Arbeitsleben zu verbessern.

Ist eine direkte Eingliederung aufgrund von Defiziten z. Zt. nicht möglich, werden geeignete Maßnahmen zur Behebung gesucht und – ggf. mit entsprechenden Kooperationspartnern - umgesetzt, damit zu einem späteren Zeitpunkt eine nachhaltige berufliche Integration erfolgen kann.


Teilnahmevoraussetzungen:

  • Alter: 14-20 Jahre, Ausnahmen nach Absprache
  • Auf freiwilliger Basis im Vorfeld eines Strafverfahrens
  • Urteil mit entsprechender Weisung / Auflage gem. §§ 10, 15 JGG
  • Beschluss gem. §§ 45/47 JGG mit entsprechender Weisung / Auflage
  • Vorläufige Einstellung durch die Staatsanwaltschaft gem. § 45 II JGG mit entsprechender Weisung / Auflage

Termine:

  • Ein Zuweisungsschreiben zur Vorlage bei Starthilfe e. V. sollte unmittelbar in der Hauptverhandlung oder im Gespräch bei der Jugendgerichtshilfe übergeben werden.
  • Die Weisung sollte mit einer konkreten Frist versehen werden, innerhalb derer die Kontaktaufnahme zu Starthilfe e. V. nachzuweisen ist.

Bemerkungen:

Die Weisung kann entweder beinhalten, einen Beratungstermin bei Starthilfe e. V. wahrzunehmen oder dort für einen bestimmten Zeitraum mehrere Beratungstermine nach dortiger Maßgabe wahrzunehmnen und entsprechend mitzuarbeiten.

 

Kontakt

Stadt Oberhausen
Jugendgerichtshilfe
im Haus des Jugendrechts
Paul-Reusch-Str. 2
46045 Oberhausen
Telefon: 0208 825-2544
Fax: 0208 825-5335
E-Mail: jugendgerichtshilfe@oberhausen.de